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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu können unter anderem digitale Angebote wie Websites, Onlineshops, Apps und Buchungsportale sowie ausgewählte technische Produkte und verbraucherbezogene Dienstleistungen gehören.
Auf dieser Themenseite erfahren Unternehmen, ob sie vom BFSG betroffen sind, welche gesetzlichen Anforderungen und Fristen gelten und welche Ausnahmen bestehen. Eine praxisorientierte Checkliste zeigt zudem, mit welchen Maßnahmen sich digitale Angebote barrierefrei gestalten und bestehende Barrieren schrittweise beseitigen lassen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Überblick

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Welche Unternehmen sind betroffen, welche Produkte und Dienstleistungen müssen angepasst werden und welche Fristen sind zu beachten.

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Prüfen Sie anhand unserer Checkliste, welche Schritte Sie umsetzen müssen.

Rechtsreferent
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen