Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu können unter anderem digitale Angebote wie Websites, Onlineshops, Apps und Buchungsportale sowie ausgewählte technische Produkte und verbraucherbezogene Dienstleistungen gehören.
Auf dieser Themenseite erfahren Unternehmen, ob sie vom BFSG betroffen sind, welche gesetzlichen Anforderungen und Fristen gelten und welche Ausnahmen bestehen. Eine praxisorientierte Checkliste zeigt zudem, mit welchen Maßnahmen sich digitale Angebote barrierefrei gestalten und bestehende Barrieren schrittweise beseitigen lassen.
Kontakt
Michael Mißbach
Rechtsreferent
Geschäftsbereich Recht / Berufszugang / Bescheinigungswesen