Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Ausbilder haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Prüfung kann ohne den Nachweis von Zulassungsvoraussetzungen absolviert werden.
Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter unter fobi.gfi.ihk.de/extern-zulassung/a170f4f2-b536-11ee-b144-725f0f51f7a2. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter unter fobi.gfi.ihk.de/welcome anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 74 KB) bei.
Anmeldung mit PDF-Formular
Alternativ haben Sie die möglich, sich mithilfe des Formulars Anmeldung zur Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 646 KB) zur Prüfung anzumelden.
Prüfungsteile
Schriftlicher Prüfungsteil
- Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
- Bearbeitung von fallbezogenen Aufgaben aus allen Handlungsfeldern in programmierter Form 180 min
Praktischer Prüfungsteil
- Präsentation oder praktische Durchführung einer selbstgewählten Ausbildungssituation 15 min
- Fachgespräch 15 min
Bestanden, wenn
- mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) in beiden Prüfungsteilen
Allgemeine Informationen zur Prüfung
- Hinweise zum praktischen Teil
- Deckblatt für die praktische Prüfung (PDF-Datei · 96 KB)
- Prüfungstermine
- Die schriftlichen Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung in Dresden werden am PC geprüft.
- Prüfungsordnung für Fortbildungs- und Ausbildereignungs-Prüfungen (FPO-BBiG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Ausbilder-Eignungsverordnung
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 1061 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
Bestellung von Schmuckurkunden
Für die erfolgreichen Absolventen der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) besteht die Möglichkeit, sich von der IHK Dresden gegen ein Entgelt eine Schmuckurkunde anfertigen zu lassen.