Geprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
Geprüfte Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung sind für Führungsaufgaben in privaten und öffentlichen Unternehmen qualifiziert, bei denen Sach- und Organisationskompetenz gleichermaßen notwendig sind. Damit die Unternehmensziele erreicht werden, motivieren, führen und koordinieren sie die Mitarbeiter und Teams.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 09.12.2019
Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- eine Abschlussprüfung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder als Ver- und Entsorger sowie 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegend und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nach der Grundlegenden Qualifikation nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor den Handlungsspezifischen Qualifikationen nachzuweisen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Handlungsspezifische Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Prüfungsbereiche:
- Handlungsbereich Technik, 180 Minuten
- Handlungsbereich Organisation, 180 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer Handlungsbereiche: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung Handlungsbereich:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
- Prüfungsbereich:
- Situationsbezogenes Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal, insgesamt höchstens 60 Minuten
Bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte erreicht und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte, der bestandene Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und
- im situationsbezogenes Fachgespräch mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Berufs- und arbeitspädagogischer Teil muss über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgedeckt werden.
- Rahmenplan für die grundlegende Qualifikation
- Rahmenplan für die handlungsspezifischen Qualifikationen
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 486 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen für den Geprüften Industriemeister (Basisqualifikationen)