Geprüfter Wassermeister
"Geprüfte Wassermeister" sind für Führungsaufgaben auf wassertechnischen Anlagen in privaten und öffentlichen Unternehmen qualifiziert, bei denen Sach- und Organisationskompetenz gleichermaßen notwendig sind. Damit die Unternehmensziele erreicht werden, motivieren, führen und koordinieren sie die Mitarbeiter und Teams. Die Aufstiegsfortbildung zum "Geprüften Wassermeister" hat den Ausbildungsberuf "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik" zur Grundlage. Da die elektrotechnische Befähigung in den Ausbildungsberuf "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik" aufgenommen wurde, muss auch der angehende Meister theoretische und praktische Kenntnisse in der Elektrotechnik nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.12.2019
Zum Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen Abschluss zum Ver- und Entsorger und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und elektrotechnische Qualifikation und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 3 Jahre Berufspraxis und elektrotechnische Qualifikation und 2 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegend und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nach der Grundlegenden Qualifikation nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
- kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Handlungsspezifische Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Handlungsbereiche:
- Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
- Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
- je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte und bestandener Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen
Mündliche Prüfung
- Fachgespräch (Pflichtprüfung) Handlungsbereich Führung und Personal, höchstens 60 Minuten
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- im Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen je Fach mindestens 50 Punkte,
- im Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Wichtung
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Grundlegende Qualifikationen werden mit 25 Prozent multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen werden mit 75 Prozent multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB).
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Berufs- und arbeitspädagogischer Teil muss über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgedeckt werden.
- Rahmenplan für die handlungsspezifischen Qualifikationen
- Rahmenplan für die grundlegende Qualifikation
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen für den Geprüften Industriemeister (Basisqualifikationen)