Geprüfter Polier

Als geprüfter Polier übernehmen Sie verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben auf einer Baustelle. Durch Ihre Ausbildung und praktische Erfahrung sind Sie befähigt, die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten durch Planung, Organisation und Überwachung zu gewährleisten. Das kann im Hochbau der Bau von Wohn-, Geschäfts-, Verwaltungs-, Ingenieur- und Industriebauten sein, im Tiefbau die Herstellung von Verkehrsflächen, Kanalisationsanlagen oder von Versorgungseinrichtungen. Dabei beachten Sie auch betriebswirtschaftliche Belange. Sie überwachen die Kostenentwicklung und die Einhaltung der Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung. Auf Ihrer Baustelle sind Sie verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Anlagen. Darüber hinaus erledigen Sie organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie erstellen die Leistungsberichte Ihrer Baustelle und organisieren die Einarbeitung und Anleitung von Mitarbeitern.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 6.9.2012, zuletzt geändert am 9.12.2019
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich Bauwirtschaft und 5 Jahre Berufspraxis, wobei die Ausbildungszeit angerechnet wird oder
  • eine Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und 6 Jahre Berufspraxis, ebenfalls unter Anrechnung der Ausbildungszeit oder
  • 6 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers haben und Qualifikationen auf dem Niveau eines Werkpoliers oder eine andere fachlich und in Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation umfassen.
Der berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden.
  • Prüfungsteile:
    • Baubetrieb
    • Bautechnik im Bereich Hoch- oder Tiefbau
    • Mitarbeiterführung und Personalmanagement

Baubetrieb

  • Projektarbeit, Hausarbeit in 30 Kalendertagen
    • Es handelt sich um eine schriftliche Hausarbeit über eine Baumaßnahme oder einen Teil davon, inklusive Dokumentation. Der Themenvorschlag wird vom Prüfungsteilnehmer eingereicht.
  • Präsentation dieses Projektes, maximal 15 Minuten
  • Fachgespräch, maximal 45 Minuten

Wichtung:

  • 50 Prozent die Projektarbeit, 20 Prozent die Präsentation und 30 Prozent das Fachgespräch

Bautechnik im Bereich Hoch- oder Tiefbau

  • Situationsaufgabe 1, 120 Minuten
  • Situationsaufgabe 2, 120 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer Handlungsbereiche: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung Handlungsbereich:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mitarbeiterführung und Personalmanagement

  • Situationsaufgabe 1, 90 Minuten
  • Situationsaufgabe 2, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer Handlungsbereiche: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung Handlungsbereich:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Bestanden, wenn

  • im Prüfungsteil Baubetrieb mindestens 50 Punkte ,
  • im Prüfungsteil Bautechnik im Bereich Hoch- oder Tiefbau alle Prüfungsleistungen mit mindestens 50 Punkte und
  • im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnoten wird bei den Prüfungsteilen Bautechnik im Bereich Hoch- oder Tiefbau und Mitarbeiterführung und Personalmanagement das arithmetische Mittel aus den Prüfungsleistungen berechnet.

Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch

Anmeldung und Prüfungstermine