Geprüfter Netzmeister
Geprüfte Netzmeister übernehmen in Energie- und Wasserversorgungsunternehmen wichtige Fach- und Führungsaufgaben, um die Versorgung mit Trinkwasser, Gas, Strom und Fernwärme sicherzustellen. Sie kümmern sich um den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Versorgungsnetze und -anlagen. Sie leiten Baustellen und koordinieren das Team. Aufgrund ihrer betrieblichen Ausbildung zum Facharbeiter und der darauf aufbauenden Fortbildung zum Meister kennen sie die handwerklich-technischen Arbeitsabläufe besser als jede andere Berufsgruppe. Aber auch organisatorische Tätigkeiten und Personalführung gehören zu ihren Aufgaben.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Besondere Rechtsvorschrift vom 12.12.2016
Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- ein Geprüfter Netzmonteur oder Geprüfter Verteilnetztechniker oder
- eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und 1 Jahr Berufspraxis oder
- Abschlussprüfung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld oder
- 5 Jahre Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld und
- die Zulassung zu einem weiteren Handlungsfeld auch für:
- IM Fachrichtung Rohrnetz (Gas, Wasser, Fernwärme), Geprüfter Wassermeister, Meister für Gas- und Wasserinstallateur-Handwerk, IM Elektrotechnik, Netzmeister im elektrischen Versorgungsbetrieb, Meister für das Elektroinstallateur-Handwerk und 1 Jahr Berufspraxis im abzulegenden Handlungsfeld
nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vorher abzulegen.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Handlungsbereich Technik im ersten und den weiteren gewählten Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Wasser und Strom, 240 Minuten
- Handlungsbereich Organisation nur im ersten gewählten Handlungsfeld Fernwärme, Gas, Wasser oder Strom, 240 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung Handlungsbereich:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
- Situationsbezogenes Fachgespräch im Handlungsbereich Führung und Personal im ersten und den weiteren gewählten Handlungsfeldern Fernwärme, Gas, Wasser und Strom.
Dauer: insgesamt mindestens 30 Minuten bis höchstens 45 Minuten
Bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen in allen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkten erreicht und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen in allen drei Situationsaufgaben mindestens 50 Punkten erreicht werden und der bestandene Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Berufs- und arbeitspädagogischer Teil muss über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgedeckt werden.
- Rahmenplan für die grundlegende Qualifikation
- Rahmenplan für die handlungsspezifischen Qualifikationen
- Besondere Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 172 KB)
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Verordnung über die Prüfung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen für den Geprüften Industriemeister (Basisqualifikationen)