Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit
Geprüfte Meister für Schutz und Sicherheit sind für Führungsaufgaben in privaten und öffentlichen Unternehmen qualifiziert, bei denen Sach- und Organisationskompetenz gleichermaßen notwendig sind. Damit die Unternehmensziele erreicht werden, motivieren, führen und koordinieren sie die Mitarbeiter und Teams.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Besondere Rechtsvorschrift vom 09.12.2019
Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
- eine Abschlussprüfung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (oder in einem vergleichbaren Beruf) und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- einen Abschluss als Geprüfte Werkschutzfachkraft oder
- 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor den Handlungsspezifischen Qualifikationen nachzuweisen.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Handlungsspezifische Qualifikationen
Drei integrative Situationsaufgaben:
Schriftliche Prüfung
- Qualifikationsbereiche:
- Handlungsbereich Schutz - und Sicherheitstechnik, mindestens 180 Minuten
- Handlungsbereich Organisation, mindestens 180 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer Handlungsbereiche: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung Handlungsbereich:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
Mündliche Prüfung
- Qualifikationsbereich:
- Situationsbezogenes Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal, insgesamt maximal 60 Minuten
Bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen alle Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 Punkten erreicht werden.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Berufs- und arbeitspädagogischer Teil muss über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgedeckt werden.
- Rahmenplan für die grundlegende Qualifikation
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Verordnung über die Prüfung
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen für den Geprüften Industriemeister (Basisqualifikationen)