Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit

Geprüfte Meister für Schutz und Sicherheit sind für Führungsaufgaben in privaten und öffentlichen Unternehmen qualifiziert, bei denen Sach- und Organisationskompetenz gleichermaßen notwendig sind. Damit die Unternehmensziele erreicht werden, motivieren, führen und koordinieren sie die Mitarbeiter und Teams.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Besondere Rechtsvorschrift vom 09.12.2019
Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • eine Abschlussprüfung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit (oder in einem vergleichbaren Beruf) und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • eine Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • einen Abschluss als Geprüfte Werkschutzfachkraft oder
  • 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor den Handlungsspezifischen Qualifikationen nachzuweisen.

Prüfungsinhalte

Grundlegende Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
    • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
    • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Handlungsspezifische Qualifikationen

Drei integrative Situationsaufgaben:

Schriftliche Prüfung

  • Qualifikationsbereiche:
    • Handlungsbereich Schutz - und Sicherheitstechnik, mindestens 180 Minuten
    • Handlungsbereich Organisation, mindestens 180 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer Handlungsbereiche: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung Handlungsbereich:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

  • Qualifikationsbereich:
    • Situationsbezogenes Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal, insgesamt maximal 60 Minuten

Bestanden, wenn

  • in der Grundlegende Qualifikationen alle Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 Punkten erreicht werden.

Anmeldung und Prüfung