Geprüfter Meister für Kraftverkehr

Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind befähigt, in einem Kraftverkehrsunternehmen Koordinations- und Führungsaufgaben des Personen- und/oder Güterverkehrs zu übernehmen. Sie planen, steuern und überwachen den Einsatz von Fahrzeugen und sonstigen Betriebsmitteln unter Beachtung technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Anforderungen. Das Mitwirken bei der Personalplanung, das Führen von Mitarbeitern sowie das Übernehmen der Ausbildungsverantwortung zählen ebenso zu seinen Aufgaben. Das Einhalten von Vorschriften und des Arbeitsschutzes in einem Verkehrsunternehmen liegt in seiner Verantwortung.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 25.01.2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 09.12.2019

Zulassung für grundlegende Qualifikationen

  • Abschluss in einem Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer, Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  • Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • mindestens 4 Jahre Berufspraxis

Zulassung für handlungsfeldspezifische Qualifikationen

  • Ablegung des Prüfungsteiles grundlegende Qualifikationen erfolgte, darf aber nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und
  • mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen im Aufgabenbereich der angehenden Weiterbildung zum Absatz 1 Nummer 2
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Grundlegende Qualifikationen

  1. Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  4. Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 1 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
  • kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3
  • je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte

Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Handlungsbereich Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement, Situationsaufgabe, 240 Minuten
  2. Handlungsbereich Organisation und Kommunikation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • kein Handlungsbereich darf unter 30 Punkte liegen
  • mündliche Pflichtprüfung
    • Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal
      • Vorbereitungszeit, 30 Minuten
      • Präsentation, 15 Minuten
      • Fachgespräch, 30 Minuten
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100
  • je Handlungsbereiche und in der mündlichen Pflichtprüfung mindestens 50 Punkte

Gesamtnote

  • Punkte aus grundlegende Qualifikationen x 25 %
  • Punkte aus der Handlung (Teil 2) x 75 %
  • Summe : 100 = Gesamtpunktzahl
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 (grundlegende Qualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Anmeldung und Prüfung