Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Kunststoff und Kautschuk verarbeitenden Industrie. Dazu zählen Autoreifenhersteller, Herstellerfirmen für Gummischläuche, Kunststoffverpackungen oder Baubedarfsartikel aus Kunststoff. Darüber hinaus können Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk auch in der Elektrobranche zur Überwachung bestimmter Maschinen tätig sein, z. B. zum Einrichten und zur Kontrolle von Kunststoffspritzgussmaschinen für die Fertigung von Gehäusen. Der Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk kann in Führungspositionen der Produktion, Arbeitsvorbereitung oder Qualitätssicherung tätig sein.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 13.05.2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.12.2019
Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik) oder
  • einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahre Berufspraxis oder
  • 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Handlungsbereich Technik, 240 Minuten
    mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten:
    1. Bearbeitungstechnik,
    2. Verarbeitungstechnik,
    3. Kautschuktechnik oder
    4. Faserverbundtechnik
  2. Handlungsbereich Organisation, 240 Minuten
  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • Handlungsbereich Führung und Personal
    • Fachgespräch, insgesamt höchstens 45 Minuten und höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  • in der Grundlegende Qualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen in jedem Handlungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Anmeldung und Prüfung