Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Kunststoff und Kautschuk verarbeitenden Industrie. Dazu zählen Autoreifenhersteller, Herstellerfirmen für Gummischläuche, Kunststoffverpackungen oder Baubedarfsartikel aus Kunststoff. Darüber hinaus können Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk auch in der Elektrobranche zur Überwachung bestimmter Maschinen tätig sein, z. B. zum Einrichten und zur Kontrolle von Kunststoffspritzgussmaschinen für die Fertigung von Gehäusen. Der Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk kann in Führungspositionen der Produktion, Arbeitsvorbereitung oder Qualitätssicherung tätig sein.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 13.05.2014, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.12.2019
Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik) oder
- einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und 1 Jahre Berufspraxis oder
- 4 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Handlungsbereich Technik, 240 Minuten
mit den Wahlqualifikationsschwerpunkten:- Bearbeitungstechnik,
- Verarbeitungstechnik,
- Kautschuktechnik oder
- Faserverbundtechnik
- Handlungsbereich Organisation, 240 Minuten
Mündliche Prüfung
- Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
Situationsbezogenes Fachgespräch
- Handlungsbereich Führung und Personal
- Fachgespräch, insgesamt höchstens 45 Minuten und höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen in jedem Handlungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Wichtung
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen) werden mit 25 % multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 (handlungsspezifische Qualifikationen) werden mit 75 % multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB).
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Berufs- und arbeitspädagogischer Teil muss über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgedeckt werden.
- Rahmenplan für die handlungsspezifischen Qualifikationen
- Rahmenplan für die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen