Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Metall
Der Industriemeister Metall ist perfekt qualifiziert für Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Fertigung und Planung sowie Facharbeitern und Management. Der Industriemeister Metall übernimmt heute zunehmend die Rolle eines operativen Managers bzw. eines Managers in der Produktion. Er koordiniert Teams und trägt zur Lösung mittelfristiger Aufgaben in seinem Bereich bei. Fragen der betrieblichen Organisation beschäftigen den Industriemeister ebenso wie die Führung der Mitarbeiter. Weiterhin setzt er sich mit den Aufgabengebieten aus den Bereichen Umweltschutz, Qualitäts- und Kostenmanagement, Personalentwicklung, aber auch Moderationstechniken und neuen Arbeitsorganisationsformen auseinander.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 19.10.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.10.2019
Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfungsinhalte
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
- Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
- Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung 3
Handlungsspezifische Qualifikationen
Schriftliche Prüfung
- Handlungsbereiche:
- Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
- Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
Mündliche Prüfung
- Situationsaufgabe Handlungsbereich Führung und Personal, Fachgespräch insgesamt höchstens 60 Minuten
Wichtung
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Bestanden, wenn
- in den Basisqualifikationen je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden und dieser nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 erreicht werden.
Gesamtnote
Wichtung
Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen werden mit 25 Prozent multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen werden mit 75 Prozent multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) 100
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB).
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (PDF-Datei · 185 KB)
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Der Berufs- und arbeitspädagogischer Teil muss über die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgedeckt werden.
- Rahmenplan für die handlungsspezifischen Qualifikationen
- Rahmenplan für die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen
- Verordnung über die Prüfung
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 217 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen
- Prüfungsaufgaben zurückliegender Prüfungen