Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik

Geprüfte Industriemeister sind für Führungsaufgaben qualifiziert, bei denen Sach- und Organisationskompetenz gleichermaßen notwendig sind. Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen, im Elektromaschinen- und Fahrzeugbau, bei Herstellern von Geräten der Unterhaltungselektronik sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Sie verfügen über umfassende Qualifikationen in der Elektrotechnik/Elektronik, Mechanik, Automatisierungs-/Steuerungstechnik, Mess- und Regeltechnik und Informationselektronik sowie Ver- und Entsorgung. Der Einsatz erfolgt in Forschung, Entwicklung, im Prüffeld, in der Qualitätssicherung, in der Produktion, Montage, Wartung und im Verkauf. Die Aufstiegsfortbildung Industriemeister Fachrichtung Mechatronik hat den Ausbildungsberuf Mechatroniker zur Grundlage. Kenntnisse aus der Elektrotechnikbranche in Theorie und Praxis muss der angehende Meister für eine Zulassung nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 19.10.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.10.2019
Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung

Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?

Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
  2. Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
  3. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
  4. Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
  5. Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.

Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?

Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
  1. Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
  2. Suchen Sie Ihre Prüfung
  3. Anmeldung für die Prüfung:
    1. Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
    2. Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
  4. Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
  5. Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
  6. Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
  7. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.

Prüfungsinhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten
  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereiche:
    • Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
    • Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten
  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte
  • Handlungsbereich Führung und Personal
    • Fachgespräch, insgesamt höchstens 45 Minuten und höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit
Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100
  • in der Basisqualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen in jedem Handlungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen werden mit 25 Prozent multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen werden mit 75 Prozent multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Anmeldung und Prüfung