Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Mechatronik

Geprüfte Industriemeister sind für Führungsaufgaben qualifiziert, bei denen Sach- und Organisationskompetenz gleichermaßen notwendig sind. Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen, im Elektromaschinen- und Fahrzeugbau, bei Herstellern von Geräten der Unterhaltungselektronik sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Sie verfügen über umfassende Qualifikationen in der Elektrotechnik/Elektronik, Mechanik, Automatisierungs-/Steuerungstechnik, Mess- und Regeltechnik und Informationselektronik sowie Ver- und Entsorgung. Der Einsatz erfolgt in Forschung, Entwicklung, im Prüffeld, in der Qualitätssicherung, in der Produktion, Montage, Wartung und im Verkauf. Die Aufstiegsfortbildung Industriemeister Fachrichtung Mechatronik hat den Ausbildungsberuf Mechatroniker zur Grundlage. Kenntnisse aus der Elektrotechnikbranche in Theorie und Praxis muss der angehende Meister für eine Zulassung nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 19.10.2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.10.2019
Zum Prüfungsteil 1 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen zugelassen wird, wer:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen abgelegt hat und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann.
Der Teil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsinhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
  • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
  • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten bei höchstens 2 Prüfungsfächern unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Punkte Teil 1 =
(schriftliche Prüfungsleistung * 2) + mündlichen Prüfungsleistung / 3

Handlungsspezifische Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Handlungsbereiche:
    • Technik, Situationsaufgabe, 240 Minuten
    • Organisation, Situationsaufgabe, 240 Minuten

Mündliche Prüfung

  • Ergänzungsprüfung 20 Minuten bei höchstens einem Prüfungsfach unter 50 bis 30 Punkte

Situationsbezogenes Fachgespräch

  • Handlungsbereich Führung und Personal
    • Fachgespräch, insgesamt höchstens 45 Minuten und höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit

Wichtung

Die schriftliche Prüfungsleistung wird mit 2 multipliziert. Zu diesem Ergebnis wird die mündliche Prüfungsleistung addiert. Das Gesamtergebnis wird durch 3 geteilt.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Bestanden, wenn

  • in der Basisqualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen in jedem Handlungsbereich mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Wichtung

Die erreichten Punkte aus dem Teil 1 Basisqualifikationen werden mit 25 Prozent multipliziert. Die erreichten Punkte aus dem Teil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen werden mit 75 Prozent multipliziert. Beide Ergebnisse werden addiert. Diese Summe wird durch 100 geteilt. Als Ergebnis erhält man die Gesamtpunktzahl.
Formel:
Gesamtpunktzahl =
(Punkte aus Teil 1 * 25 %) + (Punkte aus Teil 2 * 75 %) / 100

Anmeldung und Prüfung