Geprüfter Abwassermeister

Geprüfte Abwassermeister sind für Führungsaufgaben auf abwassertechnischen Anlagen qualifiziert, bei denen Sach- und Organisationskompetenz gleichermaßen notwendig sind. Damit die Unternehmensziele erreicht werden, motivieren, führen und koordinieren sie die Mitarbeiter und Teams. Die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Abwassermeister hat den Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik zur Grundlage. Da die elektrotechnische Befähigung in den Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik aufgenommen wurde, muss auch der angehende Meister Kenntnisse in der Elektrotechnik in Theorie und Praxis nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.

Zulassungsvoraussetzungen

Verordnung vom 09.12.2019
Zum Prüfungsteil 1 Grundlegende Qualifikationen zugelassen wird, wer:
  • Abschlussprüfung zur Fachkraft für Abwassertechnik und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • Abschlussprüfung zum Ver- und Entsorger und elektrotechnische Qualifikation und danach 1 Jahr Berufspraxis oder
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und elektrotechnische Qualifikation und danach 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 3 Jahre Berufspraxis und elektrotechnische Qualifikation und danach 2 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Zum Prüfungsteil 2 Handlungsspezifische Qualifikationen zugelassen wird, wer den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen abgelegt hat, welche nicht länger als fünf Jahre zurückliegend und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nach der Grundlegenden Qualifikation nachweisen kann.
Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (Ausbildereignungsprüfung) ist als eigenständige Prüfung vor den Handlungsspezifischen Qualifikationen nachzuweisen.

Prüfungsinhalte

Grundlegende Qualifikationen

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
    • Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
    • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
    • Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten
    • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten, 90 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Handlungsspezifische Qualifikationen

schriftliche Prüfung

  • Prüfungsbereiche:
    • Handlungsbereich Technik, mindestens 180 Minuten
    • Handlungsbereich Organisation, mindestens 180 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer Handlungsbereiche: 20 Minuten für 1 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung Handlungsbereich:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

Mündliche Prüfung

  • Prüfungsbereich:
    • Situationsbezogenes Fachgespräch Handlungsbereich Führung und Personal, insgesamt maximal 60 Minuten

Bestanden, wenn

  • in der Grundlegende Qualifikationen je Prüfungsteil mindestens 50 Punkte erreicht und
  • in der Handlungsspezifische Qualifikationen je Handlungsbereich mindestens 50 Punkte, der bestandene Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und
  • im situationsbezogenes Fachgespräch mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Anmeldung und Prüfung