Nr. 155

Raumordnung und Planung

Betriebliche Investitionsentscheidungen verlangen nicht nur Kenntnisse über Marktchancen, Absatzmöglichkeiten und die Konkurrenzsituation, sondern auch über den Standort eines Unternehmens. Nur ein sicherer Standort kann eine Grundlage für ein zukunftsfähiges Unternehmen bieten. Deshalb ist es ratsam, sich neben betriebsbezogenen Faktoren auch mit den planungsrechtlichen Gegebenheiten eines Standortes auseinanderzusetzen.
Die räumliche Planung in Deutschland wird auf unterschiedlichen Planungsebenen vollzogen. Während die Grundzüge der Raumordnung und die Rahmenbedingungen für die Planung der Kommunen in den Raumordnungsplänen (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) vorgegeben werden, wird die konkrete bauliche Nutzung mit den Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) auf kommunaler Ebene geregelt.
Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund ist Träger öffentlicher Belange und als solcher an der Aufstellung oder Änderung der Raumordnungs- und Bauleitpläne beteiligt. Sie vertritt das Gesamtinteresse der Wirtschaft und setzt sich ebenfalls für die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen ein.
Erfahren Sie hier mehr über die Funktionsweise der räumlichen Planung und erhalten Sie Informationen über aktuelle Verfahren der Landes-, Regional- und Bauleitplanung.

Laufend

Bebauungsplan

Durch den Bebauungsplan wird die bauliche Nutzung der Grundstücke in einem Baugebiet verbindlich festgelegt. Ein Bebauungsplan besteht aus dem eigentlichen Plan, also der zeichnerischen Darstellung, den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung.

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Laufend

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der gemeindlichen Bauleitplanung. Er dient als Grundmuster für Bebauungspläne und gibt in grober Form die Grundzüge der städtebaulichen Planung vor. Die Inhalte des Flächennutzungsplanes werden von § 5 Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben. Sie müssen an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung - dokumentiert im Regionalplan - angepasst sein und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

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Laufend

Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan ist ein Instrument der Landesplanung. In ihm werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Gesamtentwicklung des Landes festgelegt.

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Regionalplan

Erstmals seit 1966 soll es zukünftig wieder einen einheitlichen Regionalplan für das gesamte Ruhrgebiet geben. Der Regionalverband Ruhr hat hierzu einen Entwurf erarbeitet und das öffentliche Beteiligungsverfahren gestartet. Doch was wird in einem Regionalplan überhaupt geregelt? Welche Bedeutung hat er und wie können sich Unternehmen am Verfahren beteiligen?

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