Regionalplanung
Regionalplan
Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) ist ein Instrument der Regionalplanung. Er ist Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und Landesplanung einerseits, und der lokalen Bauleitplanung andererseits.
Der Regionalplan konkretisiert die Entwicklungsvorstellungen zusammenhängender Lebens- und Wirtschaftsgebiete und legt über kommunale Grenzen hinweg die Richtung für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes fest.
Der Regionalplan konkretisiert die Entwicklungsvorstellungen zusammenhängender Lebens- und Wirtschaftsgebiete und legt über kommunale Grenzen hinweg die Richtung für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes fest.
Rechtswirkung
Der Regionalplan entfaltet zunächst keine Drittwirkung gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern. Erst durch die Übernahme der Darstellungen in die Bauleitplanung oder im Rahmen von bestimmten Genehmigungsverfahren (zum Beispiel bei Abgrabungen) erlangt er Rechtsgültigkeit, so dass Sie als Unternehmer betroffen sein können.
Verfahren
Wird der Regionalplan geändert oder neu aufgestellt, so erstellt die Bezirksregierung zunächst einen Entwurf. Der Entwurf des Regionalplanes wird für einen Monat bei Planänderung und für zwei Monate bei Neuaufstellung öffentlich ausgelegt.
Innerhalb des Zeitraums der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei der Bezirksregierung eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Die fristgerecht vorgetragenen Stellungnahmen werden mit den Betroffenen im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen. Über die Änderungswünsche, die von ihnen vorgetragen werden, entscheidet der Regionalrat. Der Regionalrat beschließt auch abschließend über den Regionalplan.
Innerhalb des Zeitraums der Offenlage haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei der Bezirksregierung eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Die fristgerecht vorgetragenen Stellungnahmen werden mit den Betroffenen im Rahmen eines Erörterungstermins besprochen. Über die Änderungswünsche, die von ihnen vorgetragen werden, entscheidet der Regionalrat. Der Regionalrat beschließt auch abschließend über den Regionalplan.
Aktuelle Regionalplanänderungsverfahren
Eine Übersicht der aktuellen 3. Offenlage des Regionalplans Ruhr (Beteiligungsfrist vom 6. Februar bis zum 31. März 2023) finden Sie auf den Seiten des Regionalverbands Ruhr.
Ihre Anmerkung zur Planung
Unternehmen können Ihre Belange im Rahmen der Offenlage gegenüber dem Regionalverband vortragen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, auch die IHK zu Dortmund zu informieren. Wir haben im Rahmen des Verfahrens ebenfalls die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und vertreten die Interessen der Wirtschaft. Die Stellungnahme der IHK kann einzelwirtschaftliche Interessen der von der Planung betroffenen Unternehmen berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind.
Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen zur Planung gerne über dieses Formular mit oder sprechen Sie uns direkt an.