Nr. 5425864

Anmerkungen zur Planung

Ihre Meinung ist uns wichtig!
Sind Sie als Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken?
Teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedenken mit. Wir können Ihre Anmerkungen in der Stellungnahme der IHK im Planverfahren berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind.
Hinweis:
Nur durch fristgerechte Stellungnahmen direkt gegenüber der planenden Kommune können Sie im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen. Wenden Sie sich auch an die Kommune!
Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung sprechen Sie uns gerne an.