Warenursprung - ist meine Ware „Made in Germany“?
Der Warenursprung im Außenhandel
Präferenzieller Ursprung
Nichtpräferenzieller Ursprung
Ursprungsregeln für den nichtpräferenziellen Ursprung
- Endprodukt/Ware wird gewonnen oder
- Endprodukt/Ware wird produziert, dabei entweder:
- Minimalbehandelt oder
- Produziert (wesentlich be- oder verarbeitet)
In der EU gewonnene Produkte:
Waren, die in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes oder Gebiets. (Artikel 60 Absatz 1 des Zollkodex)Definition in der zugehörigen Delegierten Verordnung:
Als Waren, die in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten:a) in diesem Land oder Gebiet gewonnene mineralische Erzeugnisse;b) dort angebaute und geerntete pflanzliche Erzeugnisse;c) dort geborene oder ausgeschlüpfte und dort aufgezogene lebende Tiere;d) Erzeugnisse von dort gehaltenen lebenden Tieren;e) dort erzielte Jagdbeute und Fischfänge;f) Erzeugnisse der Seefischerei und andere Erzeugnisse, die von in diesem Land oder Gebiet registrierten und die Flagge dieses Landes oder Gebietes führenden Schiffen aus dem Meer außerhalb der Hoheitsgewässer eines Landes gewonnen wurden;g) Waren, die an Bord von Fabrikschiffen aus unter Buchstabe f genannten Erzeugnissen, die ihren Ursprung in diesem Land oder Gebiet haben, gewonnen oder hergestellt worden sind, sofern die Fabrikschiffe in diesem Land oder Gebiet ins Schiffsregister eingetragen sind und die Flagge dieses Landes oder Gebiets führen;h) aus dem Meeresboden oder Meeresuntergrund außerhalb von Hoheitsgewässern gewonnene Erzeugnisse, sofern dieses Land oder Gebiet zum Zwecke der Nutzbarmachung Ausschließlichkeitsrechte über diesen Meeresboden oder Meeresuntergrund ausübt;i) Abfälle und Reste, die bei Herstellungsvorgängen anfallen, und Altwaren, sofern sie dort gesammelt worden sind und nur zur Rückgewinnung von Rohstoffen verwendet werden können;j) dort ausschließlich aus Erzeugnissen gemäß den Buchstaben a bis ihergestellte Waren. (Artikel 31 UZK-DA-Verordnung der EU)
In der EU produzierte Produkte:
Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ursprungswaren des Landes oder Gebiets, in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen wurde und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. (Artikel 60 Absatz 2 des Zollkodex)
a) Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Ware während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen) oder Behandlungen, die die Versendung oder Beförderung erleichtern;b) einfaches Entstauben, Sieben, Aussondern, Einordnen, Sortieren, Waschen, Zerschneiden;c) Auswechseln von Umschließungen, Teilen oder Zusammenstellen von Packstücken, einfaches Abfüllen in Flaschen, Dosen, Fläschchen, Säcke, Etuis oder Schachteln, Befestigen auf Karten oder Brettchen sowie alle anderen einfachen Verpackungsvorgänge;d) Zusammenstellung von Waren in Sortimenten oder Kombinationen oder Aufmachung für den Verkauf;e) Anbringen von Warenmarken, Etiketten oder anderen ähnlichen Unterscheidungszeichen auf den Waren selbst oder auf ihren Verpackungen;f) einfaches Zusammenfügen von Teilen einer Ware zu einer vollständigen Ware;g) Zerlegen oder Änderung des Verwendungszwecks;h) Zusammentreffen von zwei oder mehr der unter den Buchstaben a bis g genannten Behandlungen. (Artikel 32 UZK-DA-Verordnung der EU)
Für Waren des Anhangs 22-01 gelten die Restregeln für solche Waren zu dem Kapitel.Für Waren, die nicht unter den Anhang 22-01 fallen und deren letzte Be- oder Verarbeitung als Minimalbehandlung gilt, gilt als Ursprung des Enderzeugnisses das Land oder Gebiet, in dem der größere Teil der Vormaterialien seinen Ursprung hat.
- Ist das Enderzeugnis in die Kapitel 1 bis 29 oder 31 bis 40 des Harmonisierten Systems einzureihen, so wird der größere Teil der Vormaterialien auf der Grundlage des Gewichts der Vormaterialien bestimmt.
- Ist das Enderzeugnis in die Kapitel 30 oder 41 bis 97 des Harmonisierten Systems einzureihen, so wird der größere Teil der Vormaterialien auf der Grundlage des Wertes der Vormaterialien bestimmt. (Artikel 34 UZK-DA-Verordnung der EU)
- Zoll- und Warentarifnummern und Wechselcodierungen
Zur Klassifizierung aller greifbaren Produkte bzw. Waren wurde international über die Weltzollorganisation WCO ein System ("Harmonisiertes System" / "Warentarif") vereinbart, die Produkte in sogenannte Warentarifnummern einteilt.Jede Warentarifnummer hat mindestens acht Stellen. Die Warentarifnummern (auf Englisch: HS-Codes) werden im Zollbereich der Einfuhr für einige Produkte um weitere Stellen ergänzt. Sind die Stellen 9 bis 11 nicht vergeben, werden sie mit Nullen aufgefüllt. Die so gebildete Nummer heißt Zolltarifnummer.
Aufbau der Nummer
Eine Warentarif- bzw. Zolltarifnummer setzt sich wie folgt zusammen - anbei ein Beispiel anhand der Nr. 4901 9900 009 für die Einfuhr von Kinderbüchern (Erklärungen der Wechselcodierungen unter der Tabelle):Ziffern-
positionNr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr. 10
Nr. 11
Ziffern-
folge4
9
0
1
9
9
0
0
0
0
9
Unterteilung
Kapitel
Position
Unterposition
Teilposition
Teilunter-
positionCode-
nummerWechsel-
codierungCC
CTH
CTSH
CTHS
CTSHS
- -
Geltung
International identisch
EU-weit einheitlich
Pro EU-Mitglied-
staatBezeichnung
„Harmonisiertes System“ (WCO)
- -
„Kombinierte Nomenklatur“ (EU)
- -
Verwendung
Bei Ausfuhren
- -
Bei Einfuhren
Wechselcodierungen für ursprungsbegründende Neueinreihungen
Im präferenziellen sowie nicht-präferenziellen Zollrecht gibt es teilweise Regeln, die beim Endprodukt eine andere Warentarifnummer als die Warentarifnummern der bei der Be- oder Verarbeitung / Produktion verwendeten Vormaterialien vorschreiben, damit ein neuer Ursprung erreicht werden kann. Die Warentarifnummer der Vormaterialien muss also “auf dem Weg zum Endprodukt” wechseln. Der Umfang des erforderlichen Wechsels ist je nach Regel unterschiedlich - es werden die folgenden Codierungen der Weltzollorganisation WCO verwendet, die in der obigen Tabelle und im Folgenden erklärt werden:Codierung Offizielle Beschreibung (Beispiel anhand des Anhangs 22-01 der UZK-DA) Effekt CC Wechsel zu dem betreffenden Kapitel von jedem anderen Kapitel
("change of chapter")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit zwei anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTH Wechsel zu der betreffenden Position von jeder anderen Position
("change of tariff heading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit vier anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTSH Wechsel zu der betreffenden Unterposition von jeder anderen Unterposition oder jeder anderen Position
("change of tariff subheading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit sechs anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTHS Wechsel zu der betreffenden Teilposition von jeder anderen Teilposition oder jeder anderen Position
("change of splitheading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit acht anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTSHS Wechsel zu der betreffenden Teilunterposition von jedem anderen Teil dieser Unterposition oder jeder anderen Unterposition oder Position
("change of split subheading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit zehn anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen Ermittlung der Nummer für Ihr Produkt
Teilweise können Hersteller oder Lieferanten die Nummer mitteilen, die Sie jedoch immer auf Plausibilität überprüfen sollten. Ansonsten können Sie die Nummer selbst ermitteln, was wir hier beschreiben.
Ergänzende Bestimmung in der zugehörigen Delegierten Verordnung:
In Anhang 22-01 aufgeführte Waren gelten als Waren, die ihrer letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung, die zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt, in dem Land oder Gebiet unterzogen wurden, in dem die in diesem Anhang aufgeführten Regeln erfüllt sind oder oder das durch diese Regeln ermittelt wird. (Artikel 32 UZK-DA-Verordnung der EU)
- Zoll- und Warentarifnummern und Wechselcodierungen
Zur Klassifizierung aller greifbaren Produkte bzw. Waren wurde international über die Weltzollorganisation WCO ein System ("Harmonisiertes System" / "Warentarif") vereinbart, die Produkte in sogenannte Warentarifnummern einteilt.Jede Warentarifnummer hat mindestens acht Stellen. Die Warentarifnummern (auf Englisch: HS-Codes) werden im Zollbereich der Einfuhr für einige Produkte um weitere Stellen ergänzt. Sind die Stellen 9 bis 11 nicht vergeben, werden sie mit Nullen aufgefüllt. Die so gebildete Nummer heißt Zolltarifnummer.
Aufbau der Nummer
Eine Warentarif- bzw. Zolltarifnummer setzt sich wie folgt zusammen - anbei ein Beispiel anhand der Nr. 4901 9900 009 für die Einfuhr von Kinderbüchern (Erklärungen der Wechselcodierungen unter der Tabelle):Ziffern-
positionNr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
Nr. 5
Nr. 6
Nr. 7
Nr. 8
Nr. 9
Nr. 10
Nr. 11
Ziffern-
folge4
9
0
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9
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0
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9
Unterteilung
Kapitel
Position
Unterposition
Teilposition
Teilunter-
positionCode-
nummerWechsel-
codierungCC
CTH
CTSH
CTHS
CTSHS
- -
Geltung
International identisch
EU-weit einheitlich
Pro EU-Mitglied-
staatBezeichnung
„Harmonisiertes System“ (WCO)
- -
„Kombinierte Nomenklatur“ (EU)
- -
Verwendung
Bei Ausfuhren
- -
Bei Einfuhren
Wechselcodierungen für ursprungsbegründende Neueinreihungen
Im präferenziellen sowie nicht-präferenziellen Zollrecht gibt es teilweise Regeln, die beim Endprodukt eine andere Warentarifnummer als die Warentarifnummern der bei der Be- oder Verarbeitung / Produktion verwendeten Vormaterialien vorschreiben, damit ein neuer Ursprung erreicht werden kann. Die Warentarifnummer der Vormaterialien muss also “auf dem Weg zum Endprodukt” wechseln. Der Umfang des erforderlichen Wechsels ist je nach Regel unterschiedlich - es werden die folgenden Codierungen der Weltzollorganisation WCO verwendet, die in der obigen Tabelle und im Folgenden erklärt werden:Codierung Offizielle Beschreibung (Beispiel anhand des Anhangs 22-01 der UZK-DA) Effekt CC Wechsel zu dem betreffenden Kapitel von jedem anderen Kapitel
("change of chapter")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit zwei anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTH Wechsel zu der betreffenden Position von jeder anderen Position
("change of tariff heading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit vier anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTSH Wechsel zu der betreffenden Unterposition von jeder anderen Unterposition oder jeder anderen Position
("change of tariff subheading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit sechs anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTHS Wechsel zu der betreffenden Teilposition von jeder anderen Teilposition oder jeder anderen Position
("change of splitheading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit acht anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen CTSHS Wechsel zu der betreffenden Teilunterposition von jedem anderen Teil dieser Unterposition oder jeder anderen Unterposition oder Position
("change of split subheading")= die Warentarifnummer des Endprodukts muss mit zehn anderen Ziffern als alle Warentarifnummern der verwendeten Vormaterialien beginnen Ermittlung der Nummer für Ihr Produkt
Teilweise können Hersteller oder Lieferanten die Nummer mitteilen, die Sie jedoch immer auf Plausibilität überprüfen sollten. Ansonsten können Sie die Nummer selbst ermitteln, was wir hier beschreiben.