International
Russland-/Belarus-Sanktionen (Russland-Ukraine-Konflikt)
Zusätzlich zu den seit 2014 geltenden Sanktionen und Embargos im Zusammenhang mit der Krim/Sewastopol-Annexion wurden in der zweiten Februarhälfte 2022 von den EU-Staats- und Regierungschefs Maßnahmen gegen die Bedrohung des ukrainischen Staats beschlossen.
Eine Übersicht über die
seit 2006 (Belarus) bzw. 2014 geltenden Maßnahmen (wegen Menschenrechtsverletzungen / Annexion der Krim)
finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten beim deutschen Zoll (
Ukraine;
Russland;
Belarus) sowie beim Rat der EU (
Ukraine;
Belarus). Die relevanten Sanktionsverordnungen sind die
833/2014 (Russland),
765/2006 (Belarus) und
269/2014 (Ukraine).
Die Bundesregierung hat Hilfen für von Sanktionen und hohen Energiepreisen betroffene Unternehmen veröffentlicht. (Details von Mai 2022)
Überblick: Neue Maßnahmen der Europäischen Union
Die hauptsächlichen Maßnahmen („Sanktionen“) der EU mit Wirtschaftsbezug lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1.: Darf mit dem Geschäftspartner gearbeitet werden?
2.: Darf mit der Ware oder Dienstleistung gehandelt werden?
3.: Sind Zahlungen möglich?
Sonstige Maßnahmen und Besonderheiten
Zudem wurde die Anwendung des WTO-Meistbegünstigungsstatus von Russland sowie die WTO-Beitrittsverhandlung von Belarus u. a. durch die EU-Staaten ausgesetzt (
Meldung). Russland kann von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr rechtskonform systematisch ungleich behandelt werden.
Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten
Einzelne EU-Mitgliedstaaten haben zusätzliche Maßnahmen beschlossen und bereits umgesetzt.
Zum 25. Februar 2022 hat Deutschland
Garantien für Exporte und Investitionen gestoppt und die staatlichen Kreditsicherungen für Russland gestrichen - die Bewilligung von Hermesbürgschaften ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Diese betreffen auch einzelne
Bauprojekte, an denen russische (Staats-)Unternehmen beteiligt sind (in Deutschland die faktische Aussetzung des Genehmigungsprozesses von Nord Stream 2; in Finnland das Aussetzen der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Kernkraftwerk etc.).
Gegenmaßnahmen auf russischer Seite
Zahlreiche Importe von Lebensmitteln sind u. a. als Importe aus der EU von russischer Seite verboten worden und werden seit 2014 jährlich überarbeitet verlängert. Eine Zusammenfassung ist
hier zu finden.
Bezüglich der aktuellen Maßnahmen verschiedenster Staaten hat Russland die Absicht erklärt, mit jeweils ähnlichen Maßnahmen antworten zu wollen.
Diese Maßnahmen könnten zu Importbeschränkungen etc. führen, die trotz in der EU möglichen Exporte den Warenverkehr einschränken. Bisher sind einige Maßnahmen ergriffen worden, bedeutend erscheint:
- Ausfuhrverbote einiger Produktgruppen (Übersicht bei der IHK zu Köln) sowie Genehmigungspflichten für einige Industrieprodukte
- Problemlose Bescheinigung Höherer Gewalt („Force Majeure“) für russische Unternehmen (Mitteilung auf deutsch / im Original auf russisch)
- In Russland ansässige Unternehmen müssen 80 Prozent ihrer Devisen-(= Export-)Erlöse in Rubel umtauschen – rückwirkend für Erlöse seit dem 1. Januar 2022 (Erlass).
- Verträge, die vor dem 1. Januar 2023 abgeschlossen werden, dürfen im Einverständnis beider Parteien korrigiert werden, falls diese wegen der Sanktionen nicht erfüllt werden können.
- Verbindlichkeiten russischer Unternehmen gegenüber EU-Unternehmen (u. a.) können in Rubel bezahlt werden, indem diese auf ein eigens in Russland eröffnetes Konto überwiesen werden (Informationen).
- Androhung von Enteignungen durch den russischen Staat (möglicher Verstoß gegen das Deutsch-Russische Investitionsschutzabkommen und daher Klagemöglichkeit)
Sollten weitere entsprechende Auswirkungen bekannt werden, wird an dieser Stelle darüber informiert.
Maßnahmen anderer Staaten (z. B. USA)
Sanktionsmaßnahmen einiger anderer Staaten können über diese Internetseite durchsucht werden:
https://www.opensanctions.org/.
US-Sanktionen haben unsere Stuttgarter KollegInnen
im Internet detailliert zusammengefasst.
Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland
Informationen dazu finden Sie bei uns unter
Fachkräftesicherung International.
Hilfsangebote / Spenden / Organisation von Hilfslieferungen in die Ukraine
Klarstellungen zur steuerlichen Behandlung von Hilfsleistungen verschiedenster Art (Sach-/Geldspenden/Wohnraum/Lohnerlasse etc.) für Unternehmen und Personen (Bundesfinanzministerium;
Zusammenfassung (DOCX-Datei · 16 KB))
Übersicht über benötigte Güter und praktische Informationen für hilfswillige Unternehmen (Initiative #WirtschaftHilft)
Hilfsprojekte und Angebotseinstellungen in der Metropole Ruhr (SupportUkraine.Ruhr)
Hilfsprojekte und Angebotseinstellungen in der Metropole Ruhr (SupportUkraine.Ruhr)
- Informationen des Zolls (Zollanmeldung und -abfertigung)
- Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Vorschriften der Exportkontrolle)
- Informationen zu Arzneimittellieferungen
Zahlungen für humanitäre Lieferungen können noch abgesichert werden (
Informationen).