Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Eine bestmögliche Integration von geflüchteten Menschen funktioniert nur über die Teilnahme an Bildung und Arbeit. Als IHK zu Dortmund möchten wir unseren Teil dazu beitragen, dass dies gelingen kann und haben Informationen, Publikationen und Unterstützungsangebote veröffentlicht.

Die aktuelle Koalition hat im letzten Jahr eine gesetzliche Neuerung auf den Weg gebracht, die gut integrierten Geflüchteten, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bietet, rechtssicher im Land zu bleiben: das Chancen-Aufenthaltsrecht. Ein neues Infopapier für Unternehmen hat dazu das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge verfasst.

Von Aufenthaltsdauer bis Beschäftigungsduldung: Wichtige Themen rund um die "Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung" behandelt der gleichnamige Leitfaden des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) jetzt in einer umfassend aktualisierten Fassung (Stand 12/2022). Neuauflage berücksichtigt auch Regelungen für Menschen aus der Ukraine.

Um den Weg in die Ausbildungsduldung für Unternehmen und ihre Azubis mit Fluchthintergrund zu vereinfachen, hat das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge eine entsprechende Antragsvorlage erstellt. Weitere Infos dazu sowie die Vorlage zum Herunterladen finden Sie unter diesem Link.

Wer Menschen mit Fluchthintergrund beschäftigen oder ausbilden möchte, kann hierfür auf verschiedene Förderangebote zurückgreifen. In einem Ratgeber informiert das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" praxisnah über die Optionen und darüber, wie man entsprechende Gelder beantragt.

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Insbesondere für Frauen mit Fluchthintergrund ist die Teilzeitausbildung eine Möglichkeit, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Welche Modelle es gibt und welche Schritte es bei der Beantragung zu berücksichtigen gibt, hat das "Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge" in einer Übersicht zusammengefasst.

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Fehlende Vokabeln können beim Thema Arbeitssicherheit fatale Folgen haben. Abhilfe schafft hier der neueste Flyer des Netzwerks "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" mit den wichtigsten Gefahrenzeichen in fünf Sprachen für die Bereiche Logistik und Produktion.

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Seit 1. März 2024 gilt die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis. Der Gesetzgeber hatte erst vorgesehen, dass sie die Ausbildungsduldung ersetzt.

Die Broschüre "Ausbildung: Integration in den Betrieb" des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge liefert kompakte Antworten zu vielen Fragen rund um das Thema Ausbildung. Sie hält praktische Tipps bereit, Interviews mit Unternehmen, die bereits Geflüchtete ausbilden sowie Infografiken, um einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte zu geben.

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Die DIHK und das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" haben ein kleines Wörterbuch für Mitarbeiter in Gastronomie, Hotellerie und Touristik herausgegeben. Deutsche Fachwörter werden darin in Englisch, Arabisch, Farsi und Tigrinya übersetzt.

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Wenn Ausbilderinnen und Ausbilder wissen, wie sprachliche Missverständnisse entstehen, können sie wirkungsvoll unterstützen, indem sie auf ihre eigene Ausdrucksweise achten und bei „merkwürdigen“ Reaktionen gleich nachfragen, was ihr Azubi verstanden hat oder sagen wollte. Der Leitfaden des Bundesinstituts für Berufsbildung gibt Anregungen für die Praxis.

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Die meisten der Frauen, die in Deutschland Schutz suchen, wären gern erwerbstätig, doch finden sie ungleich schwerer in Beschäftigung als Männer. Ein Praxisleitfaden hilft Unternehmen, die dieses Potenzial für sich erschließen möchten. Er wurde von der DIHK und dem Bundesfamilienministerium unter dem Titel "Perspektiven bieten – So gelingt der Berufseinstieg geflüchteter Frauen in Ihr Unternehmen" veröffentlicht. Darin wird verdeutlicht, wie Betriebe von den Stärken geflüchteter Frauen profitieren können, und zeigt Lösungsansätze bei besonderen Herausforderungen auf.

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Es gibt eine Vielzahl von Akteuren, die bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen helfen. Eine Übersicht regionaler und überregionaler haben wir für Sie zusammen gestellt.

Das bundesweite Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen.

Die Industrie- und Handelskammern sind zuständige Stelle für die Überprüfung der Gleichwertigkeit vom im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen mit einem deutschen bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss.