Weiterbildung

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional & Bilanzbuchhaltung International

Zielgruppe

Qualifizierte Sachbearbeiter/-innen und Wirtschaftswissenschaftler/innen, die im Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen die Aufgaben eines/einer Bilanzbuchhalters bzw. Bilanzbuchhalterin wahrnehmen.

Ziel der Prüfung

Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen.
In der Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International müssen die Teilnehmer/-innen nachweisen, dass sie in der Lage sind, die Bilanzierung und Bewertung nach den in der Europäischen Union geltenden International Financial Reporting Standards oder International Accounting Standards durchzuführen, sowie alle weiteren erforderlichen Teile eines Abschlusses nach jeweils geltenden Standards zu erstellen, unter Verwendung der englischsprachigen Fachbegriffe darzustellen und die Abschlüsse nach den anerkannten Methoden zu analysieren und außensteuerliche Sachverhalte sowie Sachverhalte der internationalen Finanzierung und des internationalen Zahlungsverkehrs zu bearbeiten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Hinweis:
Mit der neuen Verordnung 2020 entfällt die unter Punkt 1 bisher erforderliche Berufspraxis von drei Jahren. Auch die unter Punkt 4 und 5 geforderte Berufspraxis hat sich um jeweils ein Jahr verringert.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt: 
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
  • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende mindestens einjährige Berufspraxis
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Gepr. Bilanzbuchhalterin genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und erstreckt sich auf folgende Handlungsbereiche:
  • Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  • Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  • Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  • Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Ausbildereignung

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Prüfungstermine, Hilfsmittellisten und Strukturierung

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Anmeldeschluss

  • Frühjahrsprüfung, jeweils 31. Dezember des Vorjahres
  • Herbstprüfung, jeweils 30. Juni

Prüfungsgebühr

z. Zt. 540,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Lehrgangsträger

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Zusatzqualifikation Bilanzbuchhaltung International

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist,
  1. die Bilanzierung und Bewertung nach den in der Europäischen Union geltenden International Financial Reporting Standards und International Accounting Standards durchzuführen,
  2. alle weiteren erforderlichen Teile eines Abschlusses nach den jeweils geltenden Standards zu erstellen, unter Verwendung der englischsprachigen Fachbegriffe darzustellen und die Abschlüsse nach den anerkannten Methoden zu analysieren und 
  3. außensteuerliche Sachverhalte sowie Sachverhalte der internationalen Finanzierung des internationalen Zahlungsverkehrs zu bearbeiten.

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf die Qualifikationsinhalte:
  1. Bilanzen erstellen,
  2. unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Gesamtergebnisses anwenden,
  3. Ergebnis je Aktie ermitteln,
  4. Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen,
  5. Kapitalflussrechnung erstellen,
  6. Anhang erstellen,
  7. Lagebericht erstellen,
  8. Segmente auswählen und den Segmentbericht erstellen,
  9. im Rahmen der Konzernrechnungslegung notwendige Konsolidierungen durchführen und einen Konzernabschluss erstellen,
  10. internationale Abschlüsse im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens analysieren und interpretieren sowie Zwischenberichtserstattung durchführen,
  11. Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen im Außenhandel ermitteln und Finanzierungsarten auf internationalen Märkten auswählen und anwenden,
  12. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht unter Beachtung des Außensteuerrechts darstellen,
  13. umsatzsteuerliche Vorschriften bei grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr beachten.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt. Die Prüfung besteht aus zwei Aufgabenstellungen, die aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der oder die Antragsteller/in bereits
  1. die Prüfung zum/r Bilanzbuchhalter/in auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle abgelegt hat,
  2. den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
  3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfung wird nur im Herbst angeboten. 
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.
Im Frühjahr wird die Prüfung von der IHK zu Essen angeboten. Bitte melden Sie sich dort für weitere Informationen.

Prüfungsgebühr

z. Zt. 310,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Prüfungstermine

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im  Weiterbildungs-Informations-System (WIS).