Geprüfte*r Bilanzbuchhalter*in International
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist,
- die Bilanzierung und Bewertung nach den in der Europäischen Union geltenden International Financial Reporting Standards und International Accounting Standards durchzuführen,
- alle weiteren erforderlichen Teile eines Abschlusses nach den jeweils geltenden Standards zu erstellen, unter Verwendung der englischsprachigen Fachbegriffe darzustellen und die Abschlüsse nach den anerkannten Methoden zu analysieren und
- außensteuerliche Sachverhalte sowie Sachverhalte der internationalen Finanzierung des internationalen Zahlungsverkehrs zu bearbeiten.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf die Qualifikationsinhalte:
- Bilanzen erstellen,
- unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Gesamtergebnisses anwenden,
- Ergebnis je Aktie ermitteln,
- Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen,
- Kapitalflussrechnung erstellen,
- Anhang erstellen,
- Lagebericht erstellen,
- Segmente auswählen und den Segmentbericht erstellen,
- im Rahmen der Konzernrechnungslegung notwendige Konsolidierungen durchführen und einen Konzernabschluss erstellen,
- internationale Abschlüsse im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens analysieren und interpretieren sowie Zwischenberichtserstattung durchführen,
- Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen im Außenhandel ermitteln und Finanzierungsarten auf internationalen Märkten auswählen und anwenden,
- Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht unter Beachtung des Außensteuerrechts darstellen,
- umsatzsteuerliche Vorschriften bei grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr beachten.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt. Die Prüfung besteht aus zwei Aufgabenstellungen, die aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sind.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, das der oder die Antragsteller*in bereits
- die Prüfung zum/r Bilanzbuchhalter*in auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle abgelegt hat,
- den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte*r Bilanzbuchhalter*in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss an einer Hochschule erworben hat.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfung wird nur im Frühjahr angeboten.
Im Herbst wird die Prüfung von der IHK zu Dortmund angeboten.
Anmeldefrist: 31. Dezember
Prüfungsgebühren
derzeit: 294,00 € gemäß der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 231 KB) der IHK zu Essen
Prüfungstermine
- Terminplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 38 KB) der schriftlichen Prüfung
Weitere (rechtliche) Informationen
- Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)
- Allgemeine Prüfungsordnung
- Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 21 KB)
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).