Angebotene Fortbildungsprüfungen
Die IHK zu Dortmund bietet eine breite Palette von Fortbildungsprüfungen an. Im Rahmen einer bundesweit abgestimmten Weiterbildungskonzeption haben Fachkräfte unterschiedlichster Bereiche die Möglichkeit, ihre in Aufstiegsbildung oder qualifizierter Anpassungsbildung erworbenen Kompetenzen nachvollziehbar unter Beweis zu stellen. Die anerkannten öffentlich-rechtlichen Prüfungen stehen für praxisnahe Fachkompetenz.
Der Wegweiser Fortbildungsprüfungen informiert über Zielgruppe und Funktionsprofil sowie Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen. Des Weiteren erhalten Sie Informationen über die Lehrgangsträger, die auf die Prüfungen vorbereiten, die aktuellen Prüfungstermine und die zuständigen Ansprechpartner bei der IHK.
Wann kann die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund absolviert werden?
Örtlich ist die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zuständig, wenn in ihrem Bezirk (Kreis Unna, Städte Dortmund und Hamm) die Prüfungsbewerberin/der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) ihren/seinen Wohnsitz hat.
Liegen mehrere IHK-Zuständigkeiten vor, wählt die antragstellende Person eine IHK aus diesen.
Bei einer Online-Maßnahme richtet die örtliche Zuständigkeit sich nach dem Ort, an dem die antragstellende Person sich für die Teilnahme einloggt (= im Regelfall sein Wohnort) und nicht nach dem Sitz des Vorbereiters oder dem Ort, von dem aus der Dozent die Onlinevorbereitung durchführt.
Die Fortbildungsprüfungen gibt es in folgenden Oberbereichen – über die Buchstaben weiter unten finden Sie sämtliche Prüfungen: