IHK Transparent

IHK – Finanzierung auf breiter Basis

Die Unternehmen finanzieren die IHKs über ihre Beiträge sowie über Gebühren und Entgelte für individuelle Leistungen. Die umfangreichen IHK-Aufgaben erfordern eine solide Finanzierung. Kaufmännisches Denken und vorausschauende Wirtschaftsführung gehören deshalb zu den Grundsätzen der IHK-Organisation.

Kaufmännische Rechnungslegung statt Kameralistik

Die IHKs erstellen ihre Jahresabschlüsse auf der Basis einer kaufmännischen Rechnungslegung in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch. Das entspricht nicht nur der Lebenswirklichkeit der Unternehmen, sondern ermöglicht auch eine nachhaltigere finanzielle Steuerung als kameralistische Haushaltssysteme.
Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und deren Finanzierung liegen in der Hand der IHK-Vollversammlungen. Die gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer entscheiden über die Höhe der Grundbeiträge und Umlagen der Mitgliedsunternehmen, über die Höhe der Gebühren sowie über die Finanzierung besonderer Aktivitäten.
Die regionale Wirtschaftskraft, die Branchenstrukturen oder auch besondere Herausforderungen z. B. durch die demografische Entwicklung sind maßgebliche Einflussfaktoren für die finanziellen Weichenstellungen vor Ort. Und auch die IHKs setzen vor Ort unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.
Das erklärt, warum die Erträge der IHKs nicht nur nach der Größe des IHK-Bezirks variieren, sondern auch in Relation zur Zahl der Mitgliedsunternehmen unterschiedlich ausfallen.

Finanzierung des DIHK

Aus ihren Erträgen finanzieren die Industrie- und Handelskammern auch ihre Dachorganisation, die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK – bis 31. Dezember 2022 Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.). Darin enthalten ist eine Umlage, mit der sich die IHKs an der Finanzierung des Netzes der Deutschen Auslandshandelskammern beteiligen. Insgesamt zahlten die IHKs im Jahr 2022 Beiträge und Umlagen an den damaligen DIHK e. V. in Höhe von rund 50,5 Millionen Euro.

Mix aus Grundbeitrag und Umlage

Die IHK-Beiträge orientieren sich an der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und sind deshalb dem Solidarprinzip verpflichtet. Generell zahlt jedes Unternehmen einen jährlichen Grundbeitrag und gegebenenfalls eine an der Ertragsstärke orientierte Umlage.

Viele Unternehmen sind beitragsbefreit

Der Großteil von Unternehmen mit niedrigen Umsätzen ist per Gesetz von der Beitragszahlung freigestellt, viele weitere aufgrund von IHK-Satzungsregelungen:
Vollständig vom Beitrag freigestellt sind natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister (HR) eingetragen sind und deren Ertrag 5.200 Euro jährlich nicht übersteigt. Freigestellt sind ebenfalls nicht im HR eingetragene Gründerinnen und Gründer in den ersten beiden Jahren ihrer Existenz, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt. Diese Befreiung dehnt sich hinsichtlich der Umlage auf das dritte und vierte Jahr aus, soweit Gewinn oder Jahresertrag 25.000 Euro nicht übersteigt.

Beitrag gestaffelt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Die jeweilige Beitragshöhe wird von jeder einzelnen IHK festgesetzt und variiert daher. Dabei wird schon der Grundbeitrag in der Regel nach der Leistungskraft gestaffelt. Für die Umlage ist dann der Gewerbeertrag beziehungsweise der Gewinn als Bemessungsgrundlage maßgeblich – breitere Schultern tragen daher auch mehr zur Finanzierung der IHK bei. Der aktuelle Mindestgrundbeitrag beträgt pro Jahr zwischen 10 und 68 Euro.
Der Umlagehebesatz auf den Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn liegt derzeit zwischen 0,04 und 0,30 Prozent.
Der durchschnittliche IHK-Beitrag beträgt bezogen auf die zahlenden Mitgliedsfirmen 448 Euro pro Jahr.
Bezogen auf die im Handelsregister eingetragenen Firmen liegt er bei rund 614 Euro.

Rechnungsprüfer checken Jahresabschlüsse

Die Wirtschaftspläne der IHKs entstehen in einem transparenten Verfahren. Sie werden von der Geschäftsführung vorbereitet, im Haushaltsausschuss der IHK sowie im Präsidium beraten und schließlich von der Vollversammlung diskutiert und verabschiedet. Die IHK-Vollversammlung bestellt zudem zur ehrenamtlichen Rechnungsprüfung zwei Personen aus der Unternehmerschaft, die die Einhaltung des Wirtschaftsplanes überwachen.
Zusätzlich zur ehrenamtlichen Rechnungsprüfung werden die Jahresabschlüsse extern geprüft. Anschließend beschließt darüber die Vollversammlung, die auch für die Entlastung von Präsidium und Geschäftsführung verantwortlich ist.

Veröffentlichung im Internet

Die verabschiedeten Jahresabschlüsse, beziehungsweise Auszüge daraus, stehen auf den jeweiligen Internetseiten der IHK zur Verfügung. Dort finden sich häufig auch diverse Kennzahlen aus den jeweiligen Bilanzen, zum Beispiel zur Vermögenssituation, zum Eigenkapital, zu den Verbindlichkeiten sowie Bilanzgewinn.
Alle Industrie- und Handelskammern veröffentlichen ihren Abschluss.

Personalaufwand ist der größte Posten

In den Wirtschaftsplänen der IHKs nimmt angesichts des Dienstleistungscharakters der IHK-Tätigkeiten der Personalaufwand einen erheblichen Teil ein. So lag der durchschnittliche Anteil des Personalaufwands an den Gesamtaufwendungen einer IHK im vergangenen Jahr bei rund 50 Prozent.
Insgesamt haben die IHKs 8.923 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzu kommen 745 Beschäftigte in Einrichtungen, oftmals Bildungsinstitutionen, an denen IHKs mehrheitlich beteiligt sind.

Gehälter der Führungsebene

An der Spitze der IHK stehen Präsident und Hauptgeschäftsführung. Während die IHK-Präsidentinnen und Präsidenten ehrenamtlich tätig sind – und im "Hauptberuf" ein Unternehmen leiten – ist der Hauptgeschäftsführer bzw. die Hauptgeschäftsführerin für die laufenden Geschäfte der IHK verantwortlich. Zur hauptamtlichen Führungsebene gehören je nach individueller Organisation zudem stellvertretende Hauptgeschäftsführer/innen, Geschäftsführer/innen sowie gegebenenfalls Bereichs- beziehungsweise Abteilungsleitung. Der Anteil weiblicher Führungskräfte liegt in den IHKs bei 32 Prozent.
Die Vergütungen der Hauptgeschäftsführerinnen und Hauptgeschäftsführer werden vom unternehmerischen Ehrenamt festgelegt und orientieren sich an den unterschiedlichen Gegebenheiten in den IHK-Regionen, wie Lage im Ballungsraum, Ost-West, Größe der IHK, an den Vertragskonditionen sowie an den jeweiligen Qualifikationen und Werdegängen der Führungspersonen.
Das spiegelt sich auch in der Bandbreite der Vergütung wider: Hier beginnt das obere Quartil bei 251.900 Euro, während das untere Quartil bei 171.400 Euro liegt. Die mittlere Vergütung – der sogenannte Median – beträgt 208.700 Euro.

Eigenkapital als Basis solider Haushaltsführung

Zu einer soliden IHK-Finanzierung gehört auch eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Sie dient zur Finanzierung insbesondere von Verwaltungs- und Weiterbildungsgebäuden (dem unbeweglichen Anlagevermögen) und der monetären Vorsorge für verschiedene Zwecke. Traditionell finanzieren die IHKs ihre Investitionen überwiegend aus Eigenmitteln, da sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Die monetäre Vorsorge reflektiert den Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit im Wege der Lastenverteilung für größere Vorhaben, die ein übliches jährliches Volumen deutlich übersteigen, und entspricht zudem dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht. Die monetäre Vorsorge erstreckt sich auf konkret unterlegte künftige Aufwendungen und Investitionen (Projekte, Kampagnen, Instandhaltung, Neu- und Anbauten, Ersatzbeschaffungen für IT u.a.) sowie auf die Risikovorsorge für nicht planbare Ertrags- und Risikovorsorge.
Das Anlagevermögen der IHKs, das immaterielle Vermögensgegenstände, das Sachanlage- und Finanzanlagevermögen umfasst, liegt in der Summe für alle 79 IHKs bei rund 2,5 Milliarden Euro. Wesentlicher Bestandteil des Sachanlagevermögens sind die Gebäude der IHKs. Das Finanzanlagevermögen (1,4 Milliarden Euro) beinhaltet hauptsächlich Geldanlagen, festverzinsliche Wertpapiere, Fondsanteile und Festgelder zur vermögensseitigen Unterlegung von Rücklagen und Pensionsrückstellungen.
Das Umlaufvermögen beinhaltet Vermögensgegenstände, die nicht zum langfristigen Verbleib in den IHKs bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Vorräte, Guthaben bei Kreditinstituten oder auch Forderungen gegenüber Dritten. Das Umlaufvermögen beträgt für alle IHKs 963 Millionen Euro.

Rückstellungen für eingegangene Verpflichtungen

Für eingegangene Verpflichtungen weisen die IHKs in ihren Bilanzen Rückstellungen aus. Das gilt insbesondere für Pensionsverpflichtungen. Ziel ist, diese nicht nur zu passivieren, sondern auch auszufinanzieren. Auf diesem Wege vermeiden die IHKs, dass Belastungen durch Pensionszusagen aus der Vergangenheit auf zukünftige Generationen verschoben werden.
Im Unterschied zum Umlagesystem der gesetzlichen Rente oder der Beamtenpension sind Altersvorsorgelasten so nicht nur transparent, sondern auch kaufmännisch verantwortungsvoll ausfinanziert. Dabei sind in den vergangenen beiden Jahrzehnten vielfach die Altersversorgungssysteme auf beitragsorientierte Systeme umgestellt worden.
Insgesamt weisen die IHKs bundesweit für 4.027 Anspruchsberechtigte (aktuelle und ehemalige Mitarbeiter) Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro aus.
Für 3.489 Ehemalige und Hinterbliebene wurden im vergangenen Jahr Altersversorgungszahlungen geleistet.