Nr. 68013

Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen gesetzeskonform verkaufen

Veranstaltungsdetails

Die Gesetzgebungen zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektronikgeräten, Batterien beziehungsweise Akkus und Verpackungen sicherzustellen. Erst nach der Registrierung bei der Stiftung elektro-altgeräte register (ear) beziehungsweise beim Verpackungsregister LUCID ist der Vertrieb in Deutschland durch Hersteller, Importeure und Händler gestattet. Neben der Registrierung müssen unter Umständen weitere Vorgaben erfüllt werden wie zum Beispiel Mengenmeldungen und Kennzeichnungspflichten.

Zusätzlich gibt es durch die EU-Batterieverordnung neue Anforderungen zum Beispiel zur Registrierung neuer Batteriearten, CE-Kennzeichnung (Europäische Konformität) der Batterien und die Austauschbarkeit. Zusätzlich ist die neue EU-Verpackungsverordnung im Februar 2025 inkraftgetreten und die WEEE-Richtlinie sowie das deutsche Elektro Gesetz (ElektroG) sollen novelliert werden.


Programm

Elektro-Gesetz

  • Grundlagen Herstellerregistrierung
  • Grundlagen Vertreiberregistrierung
  • Aktuelle Gesetzesänderungen ElektroG/WEEE

Batterie-Gesetz

  • Grundlagen
  • Aktuelle Gesetzesänderungen Batterieverordnung

Verpackungs-Gesetz

  • Grundlagen
  • Aktuelle Gesetzesänderungen Verpackungsverordnung (PPWR, Packaging and Packaging Waste Regulation)

Ausblick

  • Registrierungspflicht in Europa

Die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.

Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen PC oder Laptop, ein Smartphone oder einen Tablet-PC mit einer Internetverbindung und bestenfalls ein Headset, also einen Kopfhörer mit Mikrofon. Wenn Sie nur zuhören möchten, genügt ein Lautsprecher.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 29.04.2025
    11:00 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen

Hersteller, Importeure und Händler von Elektrogeräten