Handelsfachwirt IHK – intensiv
Veranstaltungsdetails
Als Kauffrau oder Kaufmann im Einzelhandel öffnen sich Ihnen zahlreiche Türen, um gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Erfolgsleiter zu erklimmen.
- Starten Sie mit einer fundierten Ausbildung im Einzelhandel,
- erweitern Sie Ihr Profil mit der Ausbildereignung,
- und erreichen Sie schließlich den anerkannten Abschluss als Handelsfachwirt (IHK) – eingestuft auf DQR-Niveau 6 (Bachelor-Niveau).
In nur drei Jahren erwerben Sie damit gleich drei wertvolle Qualifikationen und legen den Grundstein für Ihre erfolgreiche Karriere im Handel.
Lehrgangsinhalte (540 Unterrichtsstunden)
Die Inhalte orientieren sich am Rahmenlehrplan des DIHK:
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- Vertriebssteuerung oder Handelslogistik oder Einkauf oder Außenhandel
Empfehlung:
Wir empfehlen Ihnen unseren Vorbereitungskurs „Rechnungswesen für Industriemeister und Fachwirte“ vor Beginn der Weiterbildung. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über die Grundlagen des kaufmännischen Rechnens.
Prüfungsziele
Mit dem Abschluss als Handelsfachwirt (IHK) sind Sie qualifiziert für:
- die qualifizierte Ausübung von Handels- und Dienstleistungsaufgaben unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften,
- die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben inklusive unternehmerischer Verantwortung,
- die Entwicklung kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte für Handelsunternehmen,
- die Berücksichtigung veränderter Arbeitsstrukturen, Organisationsentwicklung und technischer Neuerungen,
- die Steuerung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements,
- die Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Marketingkonzepten,
- die Beurteilung handelsrelevanter Marktentwicklungen,
- den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken,
- die Anwendung zeitgemäßer Führungsgrundsätze für eine kunden- und dienstleistungsorientierte Zusammenarbeit.
Zulassungsvoraussetzungen (gemäß Prüfungsordnung)
Zur Prüfung ist zugelassen, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und mindestens ein Jahr Berufspraxis,
- erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung als Verkäufer/in oder in einem anderen kaufmännisch-verwaltenden, dreijährigen Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis,
- erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung als Fachlagerist/in und mindestens drei Jahre Berufspraxis,
- Nachweis von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und mindestens zwei Jahre Berufspraxis,
- mindestens fünf Jahre einschlägige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss Tätigkeiten im Verkauf oder in kaufmännischen Funktionen im institutionellen oder funktionellen Handel umfassen.
Ausbildereignung
Mit der bestandenen Handelsfachwirt-Prüfung sind Sie automatisch von den schriftlichen Teilen der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Für den vollen Nachweis „Ausbildereignung“ ist lediglich noch eine praktische Prüfung erforderlich.
Dieser wichtige Qualifikationsnachweis stärkt Ihre Rolle in der betrieblichen Ausbildung.
Fördermöglichkeiten
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG)
- Weiterbildungsstipendium
- Hessische Aufstiegsprämie
Förderung der Lehrgangskosten – Rechenbeispiel
Position | Betrag |
Lehrgang Handelsfachwirt/-in (IHK) | 3.420,00 Euro |
Prüfungsgebühr Handelsfachwirt/-in (IHK) | 640,00 Euro |
Gesamtsumme | 4.060,00 Euro |
BAföG-Zuschuss (fünfzig Prozent) | – 2.030,00 Euro |
BAföG-Darlehenserlass (fünfzig Prozent) | – 1.015,00 Euro |
Aufstiegsprämie | – 3.500,00 Euro |
Ihr Vorteil | + 2.485,00 Euro |
Hinweis für Ausbildungsinteressierte und Betriebe
Detaillierte Informationen für Ausbildungsinteressierte und Ausbildungsbetriebe finden Sie hier.