Die neuen Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens
Veranstaltungsdetails
Seit mehr als einem Jahrzehnt stellt die Anlage I zum Regionalen Übereinkommen das zentrale Ursprungsprotokoll für alle Präferenzprüfungen für Länder der Paneuromediterranen Zone dar. Das heißt, bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen (EUR.1/EUR-MED), Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auch für Lieferantenerklärungen ist bei nachfolgenden Ländern nur eine einzige Rechtsquelle zu prüfen:
CH, LI, NO, FO, DZ, EG, IL, JO, LB, MA, PS, TN, AL, BA, MK, KO, ME, RS, MD, GE, UA
Im Zuge des Abschlusses neuer, moderner Abkommen mit Südkorea, Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich und Neuseeland zeigte es sich, dass die Regeln dringend erneuert und vereinfacht werden mussten. In mehrjährigen Verhandlungen gelang es der EU jedoch nicht, alle Vertragspartner zu überzeugen, und so traten ab 2021 mit der neuen Anlage A zum Regionalen Übereinkommen sogenannte Übergangsregeln („Transitional Rules“) in Kraft, die von einigen Bereitwilligen bereits angewandt werden konnten. Mit Beschluss Nr. 1/2023 des gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens vom 7. Dezember 2023 ist es gelungen, die Änderungen als neue Anlage I für alle rechtsbindend zum 1. Januar 2025 einzuführen. Diese beinhaltet:
- vollständige Kumulierung für die meisten Erzeugnisse
- Wegfall der EUR-MED und der Kumulierungsvermerke
- Wegfall Draw-back-Verbot für die meisten Erzeugnisse
- einfachere Ursprungsregeln
- Streichung kumulativer Anforderungen in den Verarbeitungslisten
- höhere Toleranzen (in der Regel bei 50 Prozent des Ab-Werk-Preises)
- neue zweifache Verarbeitung für Textilien
- Vereinfachungen bei chemischen Stoffen
- allgemeine Toleranz erhöht sich auf 15 Prozent
- Kalkulation von Durchschnittspreisen bei „Ab-Werk-Preis“ und Wert der „Vorerzeugnisse ohne Ursprung“
- Ersatz unmittelbare Beförderung durch Nichtmanipulationsregel
- flexiblere Regeln für die buchmäßige Trennung
- Option auf „Registrierter“ statt „Ermächtigter“ Ausführer (UE-REX)
- Option auf elektronische Ursprungszeugnisse
Wie wirkt sich das alles auf Ursprungsprüfung, Präferenzkalkulation und Dokumentenerstellung aus? Was bleibt, was ändert sich, wo sind die Vorteile, welche innerbetrieblichen Abläufe müssen umgestellt werden?
Anhand von praktischen Beispielen erhalten Sie einen Überblick über die neuen Regeln.
Referent: Diplom-Finanzwirt Volker Martin, Generalzolldirektion, Technisches Referat Frankfurt am Main
Die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung via MS Teams versenden wir in einer gesonderten E-Mail einen Tag vor der Veranstaltung.
Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen PC oder Laptop, ein Smartphone oder einen Tablet-PC mit einer Internetverbindung und bestenfalls ein Headset, also einen Kopfhörer mit Mikrofon. Wenn Sie nur zuhören möchten, genügt ein Lautsprecher.