Nr. 39662

Stolperfalle "Geringfügige Beschäftigung"

Veranstaltungsdetails

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten seit 01.10.2022 auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn (seit 1.10.2022 12 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 01.01.2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 Euro beim Midi-Job umzusetzen.

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2022, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußen-prüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.


Seminarziele

Dieses Seminar macht sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht.

Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lonsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.


Inhalte

  • Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte
    • Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen,
    • Rentenversicherungspflicht
    • Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten
    • Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung
    • Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs
    • Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit
    • Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit

 

  • Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2021 und 2022

 

  • Neue Meldevorschriften seit 2022 und 2023

 

  • Neue Minijob und Midijobgrenze (520 Euro / 2.000 Euro)

 

  • Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
    • Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
    • Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte

 

  • Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über 520 € bis 2.000 € monatlich seit 2022/2023)
    • Bestandsschutzregeln für Altfälle
    • Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte
    • Jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln
    • Folgen bei Arbeitnehmer-Verzicht auf die Gleitzonenregelung
    • Meldeverfahren sowie Anmeldung, Abmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

 

  • Aber auch zusätzliche Aspekte
    • Arbeitsrechtliche Grundlagen
    • Inflationsausgleichsprämie
    • Minijob und Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 12.09.2024
    09:00 bis 16:30

Weitere Informationen

Zielgruppe

Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater

Abschluss
  • Teilnahmebescheinigung
Industrie- und Handelskammer
Darmstadt
Rheinstr. 89
64295 Darmstadt
06151 871-0
06151 871-1101 (Fax)