„Nur zusammen kommen wir auf 100”: Mit einer demonstrativen Kürzung ihres Logos um 27 Prozent beteiligt sich die IHK Darmstadt an der DIHK-Aktion für Weltoffenheit und Vielfalt in der deutschen Wirtschaft.
Nr. 28496

Die Ermittlung des richtigen Zollwertes bei der Einfuhr von Waren

Veranstaltungsdetails

Wer Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union importiert, der zahlt in der Regel Einfuhrzölle. Die Berechnung der Einfuhrzölle erfolgt auf Basis des Zollwertes. Doch wie setzt sich der Zollwert zusammen? Die Bestimmung des Zollwertes ist ein komplexes Thema und äußerst fehleranfällig.

Häufig wird bei Zollprüfungen festgestellt, dass Zollwerte falsch ermittelt wurden, da neben dem Warenwert weitere Kosten und Vorleistungen, aber auch Abzugsbeträge nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel Werkzeuge, Matrizen, Gussformen, Entwürfe und Pläne, Lizenzgebühren, Kosten für die Qualitätskontrolle, Werbekosten oder Beförderungs- und Versicherungskosten. Dies kann nicht kalkulierte Nacherhebungen, aber auch Straf- oder Bußgeldverfahren zur Folge haben.

Dieses Seminar zeigt die Verfahren der Zollwertermittlung auf und konkretisiert die zusätzlich einzurechnenden Kosten und Abzüge. Es bereitet den Teilnehmer sowohl darauf vor, die Zollwertberechnung selber durchzuführen, als auch die Kontrollfunktion wahrzunehmen, wenn die Verzollung an einen Dienstleister übergeben wurde.

Inhalte:

  • Methoden der Zollwertermittlung
  • Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis
  • Hinzurechnungsbeträge
  • Abzugsfähige Kosten
  • Zollwertanmeldung DV 1, Zollwertanmelder
  • Erstattungsansprüche: Nacherhebung, Erlass, Erstattung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 02.02.2023
    8:30 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus dem Bereichen Zoll und Import, die die Zollabwicklung selbst tätigen oder die Zollabwicklung von Spediteuren oder Dienstleistern durchführen lassen