Elektronische Kassensysteme

IHK fragt Einzelhändler und Gastronomen nach Bürokratiekosten

Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle elektronischen Kassen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Begründung für die Einführung war, dass die deutsche Finanzverwaltung den Umsatzsteuerbetrug beim Kassenvorgang eindämmen wollte. Die Kosten für Umrüstung und ständige Softwareupdates müssen die Unternehmen tragen.

Pressemeldung vom 19. September 2023

Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Kassensystemen sind seit Januar Pflicht . Daher will die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt Rhein Main Neckar mit ihrer Umfrage ermitteln, welche Kosten für Betriebe mit der Einführung der TSE verbunden sind. „Wir wollen konkret wissen, welche Bürokratiekosten den Einzelhändlern und Gastronomen in Südhessen durch die Finanzverwaltung auferlegt werden“, so Martin Proba, Geschäftsbereichsleiter der IHK Darmstadt, „denn das sind laufende Kosten, die der Gesetzgeber allen Betrieben wegen einiger schwarzen Schafe aufbürdet“. Der DEHOGA Südhessen unterstützt die Umfrage der IHK Darmstadt. Beide rufen Gastronomen und Einzelhändler dazu auf, sich an der Umfrage zu beteiligen:

Martin Proba
Geschäftsbereichsleiter
Bereich: Unternehmen und Standort