Bestimmungen

Hinweise für Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren

Materialpreiserhöhungen infolge des russischen Krieges gegen die Ukraine können bei öffentlichen Aufträgen weitergegeben werden: Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, unter bestimmten Voraussetzungen Materialpreiserhöhungen zu akzeptieren. Mehr hierzu im beigefügten Rundschreiben des BMWK vom 24. Juni 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 146 KB). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Auftragsberatungsstelle Hessen.

Einführung

Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen, da hierbei Steuergelder ausgegeben werden.

Was sind öffentliche Aufträge?

Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen, da hierbei Steuergelder ausgegeben werden.

Welche Vorschriften gibt es in Deutschland?

  • Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL)
  • Verdingungsordnung für freiberuflich erbrachte Leistungen (VOF)
Zu beziehen bei der Bundesanzeiger-Verlagsges. mbH, Köln, Tel: 0221 97668-0, oder unter www.bundesanzeiger.de. Bekanntmachungsmuster zu den einzelnen Richtlinien sind unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de herunter zu laden.
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV). Gültig ab 01.02.2001 und veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 3 vom 18.01.2001.

Welche Vorschriften gibt es in Europa und darüber hinaus?

Europäische Union:

  • Baukoordinierungsrichtlinie (BKR)
  • Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR)
  • Dienstleistungsrichtlinie (DLR)
  • Sektorenrichtlinie (SKR) für Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikation.
  • Überwachungsrichtlinien zu den einzelnen Richtlinien.
Einzusehen unter: europa.eu/index_de.htm. Hier sind auch die aktuellen Schwellenwerte für die Anwendung der Richtlinien, die CPV-Codes für die Artikel sowie weitere Informationen zu europaweiten öffentlichen Aufträgen zu finden. Bekanntmachungsmuster zu den Richtlinien und die CPV-Codes sind auch zu finden unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de unter Vergabe-Infos.

Weltweit:

WTO-Abkommen (früher: GATT-Kodex "Regierungskäufe"), das für die über 80 Mitgliedsländer Ausschreibungsregeln für öffentliche Aufträge des Bundes enthält.

Welche Beschaffungsverfahren gibt es?

  • Öffentliche Ausschreibungen (im EU-Recht Offene Verfahren): Jedes interessierte Unternehmen kann sich beteiligen. Sie werden überwiegend in Ausschreibungsblättern, wie dem Bundesausschreibungsblatt oder Landesausschreibungsblättern, veröffentlicht. In den Verdingungsordnungen sind sie als Regelbeschaffung vorgesehen.
  • Beschränkte Ausschreibungen (im EU-Recht Nicht offene Verfahren): Wegen besonderer Anforderungen an das zu beschaffende Produkt oder die Leistung wird ein geeigneter Firmenkreis ausgewählt.
  • Freihändige Vergaben (im EU-Recht Verhandlungsverfahren) dürfen nur in Ausnahmefällen, z. B. bei eiligen Beschaffungen oder einem sehr geringen Auftragswert, durchgeführt werden. Wettbewerb wird durch eine formlose Preisermittlung bei mindestens drei Unternehmen gewährleistet. Das Verhandlungsverfahren muss veröffentlicht werden.

Hessische Ausschreibungsdatenbank

Sie suchen öffentliche Aufträge? Dann sind Sie bei der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) genau richtig! Hier finden Sie alle Bekanntmachungen von öffentlichen Beschaffungsverfahren der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und von Freischaffenden in Hessen.

Amtliches Verzeichnis zur Präqualifikation

Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ist ein bundesweites, online zugängliches Verzeichnis der IHKs.  Alle öffentlichen Auftraggeber können sich dort kostenfrei darüber informieren, ob ein Unternehmen geeignet ist, öffentliche Aufträge durchzuführen, und dass keine Ausschlussgründe vorliegen.  Im öffentlichen Teil der Datenbank können auch private Nachfrager nach Auftragnehmern suchen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Bevorzugtenrichtlinien gibt es?

Mittelstandsrichtlinie des Bundes vom 01.06.1976: "Richtlinie der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL)".
Größere Aufträge sollen hiernach möglichst in Lose aufgeteilt werden, um eine bessere Beteiligung des Mittelstandes zu gewährleisten.
Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten). Die Bundesrichtlinie wurde zuletzt 1990 geändert und gilt für Flüchtlinge nur in den ersten 10 Jahren nach Verlassen des Herkunftsgebietes.
Hinweise zu den neuesten Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen sind zu finden auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter bmwi.de.

Vergabeplattformen und -marktplätze