Geprüfter Technischer Betriebswirt / Geprüfte Technische Betriebswirte: Prüfungsablauf
Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.
- Allgemeine Hinweise zur Prüfung
- Gliederung und Durchführung der Prüfung
- Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“
- Prüfungsteil “Management und Führung”
- Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“
- Wiederholung
- Zeugnis/Schmuckurkunde
- Aufstiegsprämie
Allgemeine Hinweise zur Prüfung
Die schriftliche Prüfung der Technischen Betriebswirte wird als Gesamtprüfung zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht worden sind. Wir verweisen hierzu auf die entsprechende Prüfungsordnung.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Darmstadt.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Gesamtprüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:
- Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess (Teil 1 – nur schriftlich)
- Management und Führung (Teil 2 – schriftlich und mündlich)
- Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil (Teil 3 – Projektarbeit)
Das Prüfungsverfahren beginnt mit der schriftlichen Prüfung im ersten Teil. Dieser erstreckt sich über zwei Tage. Den zweiten Teil darf man nur antreten, wenn man den ersten Teil absolviert hat (er muss nicht bestanden sein). In der Regel wird die zweitägige schriftliche Prüfung im Prüfungsteil 2 eine Woche später geschrieben.
Erst wenn man die Prüfungsteile 1 und 2 erfolgreich bestanden hat, kann der Prüfungsteil 3 abgelegt werden.
Prüfungsteil „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“
Dieser Prüfungsteil gliedert sich in die Prüfungsbereiche:
- Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre (schriftliche Prüfungsdauer: 90 Minuten)
- Rechnungswesen (schriftliche Prüfungsdauer: 180 Minuten)
- Finanzierung und Investition (schriftliche Prüfungsdauer: 180 Minuten)
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft (schriftliche Prüfungsdauer: 180 Minuten)
Mündliche Ergänzungsprüfung im Teil “Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als in einer der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistungen und mündliche Ergänzungsleistungen werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote. Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Prüfungsteil “Management und Führung”
Diese gliedert sich in die Handlungsbereiche
- Personalmanagement (schriftliche Prüfungsdauer: 240 Minuten)
- Informations- und Kommunikationstechniken (schriftliche Prüfungsdauer: 240 Minuten)
- Organisation und Unternehmensführung (mündlich)
Die Handlungsbereiche „Personalmanagement“ sowie „Informations- und Kommunikationstechniken“ werden jeweils schriftlich mit Situationsaufgaben geprüft, die auch die Inhalte des Prüfungsteils 1 berücksichtigen. Gemäß der Prüfungsordnung ist in diesem Prüfungsteil keine mündliche Ergänzungsprüfung im Falle mangelhafter oder ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen möglich. Beide schriftliche Situationsaufgaben müssen auf Anhieb bestanden werden.
Situationsaufgabe im Handlungsbereich “Organisation und Unternehmensführung"
Dieser Handlungsbereich ist Gegenstand der dritten Situationsaufgabe, die mündlich als Fachgespräch geprüft wird. Dazu erhält der Prüfling am Prüfungstag eine Situationsbeschreibung. Er hat 30 Minuten Zeit diese zu bearbeiten und eine Präsentation vorzubereiten. Die Präsentation dauert circa 10 Minuten und das anschließende Fachgespräch circa 20 Minuten.
Im Vorbereitungsraum stehen zur Verfügung:
- Metaplanwand
- Flipchart
- Moderatorenkoffer mit Moderationskarten, diverse farbliche Stift sowie Nadeln
Nach Ablauf der Vorbereitungszeit wird direkt in den Prüfungsraum gewechselt. Sämtliche Unterlagen sind mitzunehmen. Sodann beginnt die Präsentation, die circa 10 Minuten dauern soll. Diese soll möglichst unter Nutzung von Präsentationstechniken erfolgen.
Im Prüfungsraum stehen folgende Medien zur Verfügung:
- magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK)
- Flipchart
- Metaplanwand
- Moderatorenkoffer
Im anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen sowie deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Er soll die Fähigkeit nachweisen, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Das Fachgespräch soll circa 20 Minuten dauern. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an seine Beratungszeit. Abschließend erhalten alle Prüflinge einen schriftlichen Bescheid über die bestandene oder nicht bestandene Teilprüfung.
Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“
Mit diesem Prüfungsteil muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der ersten beiden Prüfungsteile begonnen werden. Er gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
- Projektarbeit
- Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
In der Projektarbeit soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe, praxisorientierte Problemstellung an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt, berücksichtigt jedoch die Vorschläge der Prüflinge. Dazu fordert die IHK im Vorfeld zwei Themenvorschläge mit einem deutlichen Praxisbezug an. Die Themenvorschläge sollen kurz und präzise sein, eine Grobgliederung und jeweils eine nachvollziehbare Problemstellung beziehungsweise Zielsetzung aufzeigen. Zur Formulierung der Themenvorschläge stellt die IHK ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung.
Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Inhalt und Form der Projektarbeit müssen den Vorgaben gemäß dem „Kriterienkatalog zur Projektarbeit (PDF-Datei · 98 KB)“ entsprechen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Für die rechtzeitige Abgabe ist der Prüfling verantwortlich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs in der IHK!
Wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, wird ausgehend von der Projektarbeit ein projektarbeitsbezogenes Fachgespräch geführt. Das Fachgespräch dauert in der Regel 30 Minuten; davon sind maximal 15 Minuten für die Präsentation der Projektarbeit vorgesehen.
Für die Präsentation stehen im Prüfungsraum ein magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK), Flipchart, Metaplan-Wand sowie ein Beamer zur Verfügung. Wird für die Präsentation ein Laptop verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK-Beamer ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich. Zur Sicherheit sollten die Prüflinge ihre Präsentation daher immer auch in Form von Kärtchen oder Ähnlichem vorhalten („Plan B“). Hilfreiche Informationen zu Anschluss des Beamers an Ihren Laptop finden Sie auf unserer Internetseite.
Für die Präsentation stehen im Prüfungsraum ein magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK), Flipchart, Metaplan-Wand sowie ein Beamer zur Verfügung. Wird für die Präsentation ein Laptop verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK-Beamer ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich. Zur Sicherheit sollten die Prüflinge ihre Präsentation daher immer auch in Form von Kärtchen oder Ähnlichem vorhalten („Plan B“). Hilfreiche Informationen zu Anschluss des Beamers an Ihren Laptop finden Sie auf unserer Internetseite.
Direkt im Anschluss an das Fachgespräch informiert der Prüfungsausschuss über das Gesamtergebnis der Prüfung; das Ergebnis gilt vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den gesamten Prüfungsausschuss. Wird das Fachgespräch nicht bestanden, muss in der Wiederholungsprüfung auch eine neue Projektarbeit angefertigt werden
Wiederholung
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Zeugnis/Schmuckurkunde
Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen eine Schmuckurkunde, vergleichbar eines klassischen Meisterbrief.
Aufstiegsprämie
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.