Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau: Prüfungsablauf

Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.

Allgemeine Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung der Personalfachkaufleute wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Sie ist insgesamt bestanden, wenn in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung mindestens eine ausreichende Leistung (50 Punkte) erbracht wurde. Wir verweisen hierzu auf die entsprechende Prüfungsordnung. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Darmstadt.

Schriftliche Prüfung

Die schrifltiche Prüfungs wird an zwei aufeinander folgenden Tagen durchgeführt und gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  • Personalarbeit organisieren und durchführen (schriftliche Prüfungsdauer: 120 Minuten)
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (schriftliche Prüfungsdauer: 150 Minuten)
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (schriftliche Prüfungsdauer: 150 Minuten)
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern (schriftliche Prüfungsdauer: 150 Minuten)
Weitere wichtige Informationen:
  • Die schriftliche Prüfung wird zu bundeseinheitlichen Terminen und mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt.
  • Die Aufgaben orientieren sich an der Prüfungsordnung sowie dem DIHK-Rahmenplan. Sie geben einen Querschnitt der empfohlenen Qualifikationsinhalte wieder.
  • Die Aufgabensätze bestehen ausschließlich aus ungebundenen, das heißt konventionellen Aufgaben. Beide Aufgabensätze werden auf Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung erstellt.
  • Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Deckblätter des Aufgaben- und des Lösungsteils sind von den Teilnehmern auszufüllen, die Ergebnisse und Rechenwege in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben. Eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Arbeit wird mit der Note “ungenügend” (null Punkte) bewertet.
  • Sämtliche Arbeiten dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (zum Beispiel Tinte oder Kugelschreiber) ausgeführt werden. Tipp-Ex darf nicht verwendet werden!
  • Konzeptpapier (Schmierpapier) wird zur Verfügung gestellt.
  • In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel (Post-it) und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen, wie Kommentierung, sind nicht zulässig! Weitere Angaben zu den Hilfsmitteln können Sie der Hilfsmittelliste auf der Homepage der DIHK-Bildungs-Gmbh entnehmen.
  • Elektronische Kommunikationsmittel (zum Beispiel Handy, Smartwatch oder Laptop) sind nicht zugelassen.
  • Rechenergebnisse sind immer nachvollziehbar (unter Angabe des Rechenwegs) darzustellen.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als in einer der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistungen und mündliche Ergänzungsleistungen werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote. Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Situationsbezogenes Fachgespräch (Präsentation und Fachgespräch)

Vierzehn Kalendertage vor dem mündlichen Prüfungstermin stellt der Prüfungsausschuss über die IHK Darmstadt das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüflings berücksichtigt werden. Der Prüfling wird dazu im Vorfeld von der IHK aufgefordert zwei Vorschläge mit einem deutlichen Praxisbezug (Firmenbezug) einzureichen. Die Themenvorschläge müssen kurz und präzise sein. Die Grobgliederungen sollen eine nachvollziehbare personalpolitische Problemstellung beziehungsweise Zielsetzung aufzeigen, damit der Prüfungsausschuss eine Vorstellung erhält, was Gegenstand der Präsentation sein soll. Zur Einreichung der Themen stellt die IHK ein Formblatt zur Verfügung, welches zu verwenden ist.
Das situationsbezogene Fachgespräch dauert maximal 30 Minuten. Eine kurze persönliche Vorstellung stellt den Beginn der circa zehnminütigen Präsentation dar. Dabei muss der Prüfling sein personalpolitisches Thema der Geschäftsleitung (= dem Prüfungsausschuss) mit geeigneten Medien vorstellen. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss das Fachgespräch. In diesem soll nachweisen gewiesen werden, dass der Prüfling in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.
Für die Präsentation stehen im Prüfungsraum ein magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK), Flipchart, Metaplan-Wand sowie ein Beamer zur Verfügung. Wird für die Präsentation ein Laptop verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK-Beamer ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich. Zur Sicherheit sollten die Prüflinge ihre Präsentation daher immer auch in Form von Kärtchen oder Ähnlichem vorhalten („Plan B“). Hilfreiche Informationen zu Anschluss des Beamers an Ihren Laptop finden Sie auf unserer Internetseite.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung sowie der Gesamtprüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an die Beratungszeit; beides gilt vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung durch den gesamten Prüfungsausschuss.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Zeugnis/Schmuckurkunde

Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen eine Schmuckurkunde, vergleichbar eines klassischen Meisterbrief.

Aufstiegsprämie

Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.