Fortbildungsprüfung

Industriemeister/in Fachrichtung Pharmazie

Prüfungstermine

Diese Prüfung findet nach Bedarf zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.

Frühjahr 2024

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 12. und 13. März 2024
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 21. und 22. März 2024
Anmeldeschluss für beide Prüfungsteile: 1. Dezember 2023

Herbst 2024

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Prüfungstermin schriftlich: 9. und 10. Oktober 2024
Anmeldeschluss: 1. Juli 2024

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

  • Üblicherweise eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Chemie zugeordnet werden kann und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstig anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • oder eine mindenstens fünfjährige Berufspraxis.
  • Zusätzlich muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bis zum Beginn der letzten Prüfungsleistung erfolgen.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines/einer Industriemeisters/-in Fachrichtung Pharmazie aufweisen.

Einreichung der Unterlagen zur Zulassungsprüfung

Sie haben sich für diese Fortbildung entschieden und möchten Ihre Zulassung zur Prüfung von der zuständigen Stelle überprüfen lassen, dann reichen Sie folgende Unterlagen ein (E-Mail, Fax oder Post):
  • den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Downloads)
  • Tabellarischen Lebenslauf
  • gegebenenfalls Kopie Prüfungszeugnis (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • gegebenenfalls Zeugniskopie der bereits abgelegten Ausbildereignungsprüfung
  • qualifizierte Arbeitgeberzeugnisse beziehungsweise -bescheinigungen (Zeitraum und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung)
  • sonstige Nachweise, die eine Zulassung rechtfertigen
  • Anmeldebestätigung des Bildungsträgers (sofern weder Wohn- noch Arbeitsort im Kammerbezirk Darmstadt liegt).

Zulassungsgebühr

15  bis 250  Euro (je nach Aufwand)

Prüfungsgebühr

zurzeit 1.750 Euro (ohne AEVO-Prüfung)
  • Fachübergreifender Teil (FÜB): 650  Euro
  • Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ): 1.100 Euro

Weiterführende Links