Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Pharmazie: Prüfungsablauf
Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.
- Allgemeine Hinweise zur Prüfung
- Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (FÜB)“
- Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“
- Präsentation und Fachgespräch der zweiten Situationsaufgabe, Handlungsbereich: Organisation, Führung und Kommunikation
- Wiederholung
- Zeugnis/Meisterbrief
- Aufstiegsprämie
Allgemeine Hinweise zur Prüfung
Die Industriemeister-Prüfung Pharmazie gliedert sich in die Prüfungsteile „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (FÜB)“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“. Sie wird mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht worden sind. Wir verweisen hierzu auf die Prüfungsordnung.
Mit dem zweitem Prüfungsteil (Handlungsspezifische Qualifikationen) ist innerhalb von fünf Jahren zu beginnen, damit keine Prüfungsleistungen aus dem ersten Prüfungsteil verloren gehen (die Prüfung im FÜB-Teil muss nicht unbedingt bestanden
sein). Zusätzlich muss ein weiteres Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden.
sein). Zusätzlich muss ein weiteres Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Nachweis über die "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" vor Beginn des letzten Prüfungsteils zu erbringen ist. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Darmstadt.
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (FÜB)“
Dieser Prüfungsteil besteht aus folgenden Fächern, die schriftlich geprüft werden (je Fach 90 Minuten):
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Mündliche Ergänzungsprüfung in den „Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (FÜB)“
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistung und mündliche Ergänzungsleistung werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote.
Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“
- Situationsaufgabe, Handlungsbereich: Pharmazeutische Produktion (schriftlich, 240 Minuten)
- Situationsaufgabe, Handlungsbereich: Organisation, Führung und Kommunikation
(120 Minuten schriftlich sowie mündlich)
Zusätzlich wird man in einem der folgenden Spezialisierungsgebiete/Wahlqualifikationen schriftlich geprüft (90 Minuten):
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik
- Betriebscontrolling
- Biotechnologie
- Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld
Mündliche Ergänzungsprüfung in den „Handlungsspezifischen Qualifikationen (HSQ)“
Ist in der ersten schriftlichen Situationsaufgabe oder in der Wahlqualifikation eine mangelhafte Leistung erbracht worden, wird der zu prüfenden Person eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Bei einer oder mehreren ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistungen ist keine Ergänzungsprüfung möglich.
Für die zweite Situationsaufgabe (schriftliche Prüfung plus Fachgespräch) ist keine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen.
Für die zweite Situationsaufgabe (schriftliche Prüfung plus Fachgespräch) ist keine mündliche Ergänzungsprüfung vorgesehen.
Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistung und mündliche Ergänzungsleistung werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote.
Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Präsentation und Fachgespräch der zweiten Situationsaufgabe, Handlungsbereich: Organisation, Führung und Kommunikation
Für die mündliche Prüfung erhält der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss eine Situationsaufgabe in schriftlicher Form, die im Schwerpunkt den Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“ beinhaltet, aber auch Qualifikationsschwerpunkte aus dem Handlungsbereich „Pharmazeutische Produktion“ umfasst. Er hat 45 Minuten Zeit diese Aufgabe zu bearbeiten und seine Präsentation vorzubereiten.
Im Vorbereitungsraum stehen zur Verfügung (nur in den Räumen der IHK):
- Metaplanwand
- Flipchart
- Moderatorenkoffer
Nach Ablauf der Vorbereitungszeit wird direkt in den Prüfungsraum gewechselt. Sämtliche Unterlagen sind mitzunehmen. Sodann beginnt die Präsentation – diese soll circa 10 Minuten dauern und möglichst unter Nutzung von Präsentationstechniken erfolgen.
An Medien stehen im Prüfungsraum zur Verfügung (nur in den Räumen der IHK):
- Magnetisches White-Board
- Flipchart
- Metaplanwand
- Moderatorenkoffer
Im anschließenden Fachgespräch soll die zu prüfende Person Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen und deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Sie soll die Fähigkeit nachweisen, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Das Fachgespräch soll circa 20 Minuten dauern.
Die Prüfungsdauer im Fachgespräch beträgt mindestens 30 Minuten, maximal 45 Minuten. Das Fachgespräch wird gegenüber der schriftlichen Prüfungsleistung eins zu eins gewichtet.
Die Prüfungsdauer im Fachgespräch beträgt mindestens 30 Minuten, maximal 45 Minuten. Das Fachgespräch wird gegenüber der schriftlichen Prüfungsleistung eins zu eins gewichtet.
Über das Bestehen/Nichtbestehen der mündlichen Prüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an seine Beratungszeit. Abschließend erhalten alle Prüflinge einen schriftlichen Bescheid über die bestandene oder nicht bestandene Teilprüfung.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei wird bei einer Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren die zu prüfende Person von bereits bestanden Prüfungsfächern befreit.
Ist im HSQ-Teil die zweite Situationsaufgabe nicht bestanden, so muss diese komplett wiederholt werden (schriftlich sowie mündlich).
Zeugnis/Meisterbrief
Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen einen klassischen Meisterbrief.
Aufstiegsprämie
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.