Industriemeister/-in Fachrichtung Mechatronik

Prüfungstermine

Diese Prüfung findet nach Bedarf zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben statt.

Winter 2025

Prüfungsteil Prüfungstermin Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bis Anmeldung bis
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 5. und 6. November 15. Juli 1. August 2025
Handlungsspezifische Qualifikationen 4. und 5. Dezember 15. Juli 1. August 2025

Sommer 2026

Prüfungsteil Prüfungstermin Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bis Anmeldung bis
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 29. und 30. April 15. Januar 1. Februar 2026
Handlungsspezifische Qualifikationen 27. und 28. Mai 15. Januar 1. Februar 2026

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung

  • Üblicherweise eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann und eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 18 Monate Berufspraxis
  • oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
  • Zusätzlich muss der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen bis zum Beginn der letzten Prüfungsleistung erfolgen.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines/einer Industriemeisters/in Fachrichtung Mechatronik aufweisen.

Einreichung der Unterlagen zur Zulassungsprüfung

Sie haben sich für diese Fortbildung entschieden und möchten Ihre Zulassung zur Prüfung von der zuständigen Stelle überprüfen lassen, dann reichen Sie folgende Unterlagen ein (E-Mail, Fax oder Post):
  • den ausgefüllten Zulassungsantrag (siehe Downloads)
  • tabellarischen Lebenslauf
  • gegebenenfalls Kopie Prüfungszeugnis (abgeschlossene Berufsausbildung)
  • gegebenenfalls Zeugniskopie der bereits abgelegten Ausbildereignungsprüfung
  • qualifizierte Arbeitgeberzeugnisse beziehungsweise -bescheinigungen (Zeitraum und detaillierte Tätigkeitsbeschreibung)
  • sonstige Nachweise, die eine Zulassung rechtfertigen
  • Anmeldebestätigung des Bildungsträgers (sofern weder Wohn- noch Arbeitsort im Kammerbezirk Darmstadt liegt)

Gebühren

Zulassungsgebühr
  • 15 bis 250 Euro (je nach Aufwand)
Prüfungsgebühr
zurzeit 820 Euro (ohne AEVO-Prüfung)
  • Fachrichtungsübergreifender Teil (FÜB): 310 Euro
  • Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ): 510 Euro

Weiterführende Links