Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Mechatronik: Prüfungsablauf
Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.
Allgemeine Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung der Industriemeister in der Fachrichtung Mechatronik gliedert sich in die Prüfungsteile „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (FÜB)“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“. Sie wird mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht worden sind. Wir verweisen hierzu auf die entsprechende Prüfungsordnung.
Mit dem zweitem Prüfungsteil (Handlungsspezifische Qualifikationen) ist innerhalb von fünf Jahren zu beginnen, damit keine Prüfungsleistungen aus dem ersten Prüfungsteil verloren gehen (die Prüfung im FÜB-Teil muss nicht unbedingt bestanden sein). Zusätzlich muss ein weiteres Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Nachweis über die "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen ist. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Darmstadt.
Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (FÜB)“
Dieser Prüfungsteil besteht aus folgenden Fächern, die schriftlich geprüft werden (je Fach 90 Minuten):
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Mündliche Ergänzungsprüfung in den „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als zwei der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistungen und mündliche Ergänzungsleistungen werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote. Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“
Dieser Prüfungsteil besteht aus folgenden Fächern, die schriftlich beziehungsweise mündlich geprüft werden :
- Situationsaufgabe, Handlungsbereich: Technik (schriftlich, 240 Minuten)
- Situationsaufgabe, Handlungsbereich: Organisation (schriftlich, 240 Minuten)
- Situationsaufgabe, Handlungsbereich: Führung und Personal (mündlich)
Mündliche Ergänzungsprüfung in den „Handlungsspezifische Qualifikationen”
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 20 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistungen und mündliche Ergänzungsleistungen werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote. Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Führung und Personal, Präsentation und Fachgespräch”
Für die mündliche Prüfung erhält der Prüfling am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss eine Situationsaufgabe in schriftlicher Form, die im Schwerpunkt den Handlungsbereich „Führung und Personal“ beinhaltet, aber auch Qualifikationsschwerpunkte aus den Bereichen „Technik" sowie „Organisation" umfassen können. Er hat 30 Minuten Zeit diese Aufgabe zu bearbeiten und seine Präsentation vorzubereiten.
Im Vorbereitungsraum stehen zur Verfügung:
- Metaplanwand
- Flipchart
- Moderatorenkoffer mit Moderationskarten, diverse farbliche Stift sowie Nadeln
Nach Ablauf der Vorbereitungszeit wird direkt in den Prüfungsraum gewechselt. Sämtliche Unterlagen sind mitzunehmen. Sodann beginnt die Präsentation, die circa 15 Minuten dauern soll. Diese soll möglichst unter Nutzung von Präsentationstechniken erfolgen.
Im Prüfungsraum stehen folgende Medien zur Verfügung:
- magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK)
- Flipchart
- Metaplanwand
- Moderatorenkoffer
Im anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen sowie deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Er soll die Fähigkeit nachweisen, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Das Fachgespräch soll circa 30 Minuten dauern. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an seine Beratungszeit. Abschließend erhalten alle Prüflinge einen schriftlichen Bescheid über die bestandene oder nicht bestandene Teilprüfung.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an seine Beratungszeit. Abschließend erhalten alle Prüflinge einen schriftlichen Bescheid über die bestandene oder nicht bestandene Teilprüfung.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei wird bei einer Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren die zu prüfende Person von bereits bestanden Prüfungsfächern befreit.
Zeugnis/Meisterbrief
Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen einen klassischen Meisterbrief.
Aufstiegsprämie
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.