Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin: Prüfungsablauf

Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.

Allgemeine Hinweise zur Prüfung

Die Industriefachwirteprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WBQ)“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“ und wird mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht worden sind. Wir verweisen hierzu auf die entsprechende Prüfungsordnung.
Mit dem zweitem Prüfungsteil (Handlungsspezifische Qualifikationen) ist innerhalb von fünf Jahren zu beginnen, damit keine Prüfungsleistungen aus dem ersten Prüfungsteil verloren gehen (die Prüfung im WBQ-Teil muss nicht bestanden sein). Zusätzlich muss ein weiteres Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Darmstadt.

Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (WBQ)“

Dieser Prüfungsteil besteht aus folgenden Fächern, die schriftlich geprüft werden:
  • Volks- und Betriebswirtschaft (schriftliche Prüfungsdauer: 75 Minuten)
  • Rechnungswesen (schriftliche Prüfungsdauer: 90 Minuten)
  • Recht und Steuern (schriftliche Prüfungsdauer: 75 Minuten)
  • Unternehmensführung (schriftliche Prüfungsdauer: 90 Minuten)

Mündliche Ergänzungsprüfung in den “Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen”

Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als in einer der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 15 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistungen und mündliche Ergänzungsleistungen werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote. Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“

Der HSQ-Prüfungsteil gliedert sich in foldende Handlungsbereiche:
  • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
  • Produktionsprozesse
  • Marketing und Vertrieb
  • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
  • Führung und Zusammenarbeit
Die Handlungsbereiche werden auf der Grundlage einer Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen und aufeinander abgestimmten Klausuren von jeweils 240 Minuten Bearbeitungsdauer schriftlich geprüft. Die Punktergebnisse beider Situationsaufgaben werden zwar getrennt ausgewiesen, aber zu einer arithmetischen Endpunktzahl / Endnote zusammengefasst.
Die schriftliche Prüfung im HSQ-Teil ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte (ausreichend) erreicht wurden. Damit ist es möglich, dass eine der beiden Klausuren unter 50 Punkten liegt, die Prüfungsleistung insgesamt aber bestanden ist, da das summierte und gemittelte Ergebnis über 50 Punkte ergibt. Liegt die Endleistung unter 50 Punkten, müssen beide Klausuren schriftlich wiederholt werden.

Mündliche Ergänzungsprüfung in den “Handlungsspezifische Qualifikationen”

Gemäß der Prüfungsordnung ist in diesem Prüfungsteil keine mündliche Ergänzungsprüfung im Falle einer
nicht ausreichenden schriftlichen Prüfungsleistung möglich.

Mündliche Prüfung im Handlungsbereich "Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)”

Die mündliche Prüfung kann erst abgelgt werden, wenn alle vorherigen Leistungen (WBQ-Teil und schriftlicher HSQ-Teil) mit mindestens ausreichenden Endleistungen (50 Punkte und mehr) bestanden wurde.
Sie findet in Form einer Präsentation (maximal 10 Minuten) mit direkt anschließendem situationsbezogenem Fachgespräch (maximal 20 Minuten) statt. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine Problemstellung der eigenen betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Darüber hinaus soll auch nachgewiesen werden, dass mit Gesprächspartnern angemessen und unter Einsatz geeigneter Medien kommuniziert werden kann.

Präsentationsthema

Das Thema der Präsentation bestimmt die zu prüfende Person selbst. Es muss sich jedoch auf mindestens zwei Handlungsbereiche gemäß § 3 Absatz 3 der Prüfungsordnung beziehen (Finanzwirtschaft, Produktionsprozesse,
Marketing/Vertrieb, Wissens-/Transfermanagement, Führung/Zusammenarbeit). Zur Formulierung des
Themas stellt die IHK Darmstadt ein Formblatt zur Verfügung, das zu verwenden ist. Das Thema muss der IHK spätestens zu Beginn der ersten Klausur des HSQ-Teils vorliegen.

Präsentation

Für die Präsentation stehen im Prüfungsraum ein magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK), Flipchart, Metaplan-Wand sowie ein Beamer zur Verfügung. Wird für die Präsentation ein Laptop verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK-Beamer ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich. Zur Sicherheit sollten die Prüflinge ihre Präsentation daher immer auch in Form von Kärtchen oder Ähnlichem vorhalten („Plan B“). Hilfreiche Informationen zu Anschluss des Beamers an Ihren Laptop finden Sie auf unserer Internetseite.
Nutzen Sie für Ihre Präsentation die zur Verfügung stehende Zeit, während der in der Regel keine Fragen gestellt werden. Eine kurze persönliche Vorstellung sowie eine Vorstellung des Unternehmens beziehungsweise der Abteilung stellen den Beginn der Präsentation dar.
Handouts sind keine Pflicht. Werden jedoch Handouts angefertigt, sollten drei Exemplare für die Prüfer zur Verfügung stehen.
Fachgespräch
Direkt im Anschluss findet das fallbezogene Fachgespräch statt. Das Gespräch kann auch fallübergreifende oder erweiternde Fragestellungen beinhalten.
Bei der Bewertung wird das Fachgespräch doppelt, die Präsentation einfach gewichtet. Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung sowie der Gesamtprüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an seine Beratungszeit; beides gilt vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung durch den gesamten Prüfungsausschuss.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei wird bei einer Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren die zu prüfende Person von bereits bestanden Prüfungsleistungen befreit.

Zeugnis/Schmuckurkunde

Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen eine Schmuckurkunde, vergleichbar eines klassischen Meisterbrief. Wer die gesamte Prüfung bestanden hat, ist zusätzlich automatisch vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.

Aufstiegsprämie

Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.