7. Dezember 2016

Reform der Grundsteuer

Die Grundsteuer muss reformiert werden – das Bundesverfassungsgericht hat dies im Rahmen des Verfahrens zur Erbschaftsteuer angemahnt, da die Berechnungsgrundlagen nicht mehr der Realität entsprechen. Die Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen haben einen Vorschlag vorgelegt.
Die Reform betrifft alle Unternehmen – ob direkt als Eigentümer über den Grundsteuerbescheid oder mittelbar als Mieter über die Nebenkostenabrechnung. Die IHK Darmstadt will in der politischen Diskussion möglichst schnell sprachfähig sein.
Der Steuerausschuss und der Ausschuss für Immobilienwirtschaft haben die Aspekte der Grundsteuerreform diskutiert und das beigefügte Positionspapier abgestimmt.
Diskussionspunkt war die Wertermittlung. Bei über 35 Millionen Objekten in Deutschland muss es aus Praktikabilitätsgründen ein einfaches Verfahren geben. Gleichwohl müssen Besonderheiten (abweichende Wertgutachten) berücksichtigt werden.
Die Ausschüsse haben anhand des Reformvorschlags Beispiele gerechnet. Ergebnis: Wenn die Messzahlen nicht qua Gesetz nach unten angepasst werden, werden künftig Immobilien mindestens mit dem fünffachen, oft mit dem siebenfachen, ja sogar bis zum zwölffachen heutigen Wert angesetzt.
Daher ist es unabdingbar, die Messzahl im Gesetz festzulegen, um die Aufkommensneutralität zu sichern.
Es wird darauf hingewiesen, dass es bereits am 25. Januar eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse Steuern und Immobilienwirtschaft geben soll, bei der Peter Mandler, Referatsleiter Grundsatz, Reform und Steuerfragen des hessischen Finanzministeriums,  zu Gast sein wird. Ihm soll die Kritik an der geplanten Grundsteuer vermittelt werden.

Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016:

Die Vollversammlung der IHK Darmstadt stimmt der Positionierung zur Grundsteuerreform auf der Basis des Reformvorschlages der Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen zu und beauftragt die Geschäftsführung, die Positionierung in den DIHK-Gremien und gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten.