5. Dezember 2024

Bürokratiebelastung: Leitplanken für eine Neuorientierung

Politik postuliert einerseits öffentlichkeitswirksam Bürokratieabbau, um gleich darauf weitere Bürokratiebelastungen zu beschließen. Dies führt in den Unternehmen zu einem ressourcenverschleißenden Kampf gegen Windmühlen. Deshalb hat die IHK Darmstadt einen Grundkanon von Forderungen erarbeitet, an dem sich der Gesetzgeber nicht nur messen lassen muss, sondern den er auch befolgen sollte. Es ist aber nicht nur ein Problem von Politik. Auch Verwaltung muss sich neu aufstellen und Meldepflichten und Prozesse schlanker gestalten.

Bürokratiebelastung: Grundforderungen an das politisch/administrative System

  1. Das „Once-Only-Prinzip“ bei der Datenerfassung ist für uns zentral. Aktuell werden viele sinnvolle Prozesse dadurch behindert, dass sich die Verwaltung hinter der DSGVO versteckt und behauptet, verwaltungsintern keine Daten weitergeben zu dürfen. Es ist zwingend notwendig, dass der Gesetzgeber den Rahmen schafft, damit Daten zwischen Behörden auch über die Ebenen Bund, Länder und Kommunen hinweg weitergegeben und genutzt werden dürfen und müssen. Gegebenenfalls muss eine technische Lösung etabliert werden, die dies ermöglicht, dabei aber die Persönlichkeitsrechte schützt und Missbrauch verhindert. Hier könnten unter anderem die positiven Erfahrungen aus Verwaltungsverfahren anderer EU-Mitgliedsstaaten genutzt werden.
  2. Ein Ende von „trial and error“ auf Kosten der Unternehmen: Bevor neue Regelungen in Kraft treten, muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass die eigene, erforderliche Infrastruktur bereitgestellt wird, stabil funktioniert und erprobt ist. Zudem sollte ein angemessener Zeitraum von mindestens einem halben Jahr zwischen Verkündung und Inkrafttreten für notwendige Anpassungen seitens der Betroffenen gewährleistet sein. Es sollte eine Evaluation von Gesetzen zwei Jahre nach Inkrafttreten geben (Wirksamkeitskontrolle).
  3. Auch wenn wir die Digitalisierung unterstützen: Alle gesetzlichen Vorgaben müssen für die Betroffenen ohne die Zuhilfenahme Dritter und ohne damit verbundene zusätzliche Kosten erfüllbar sein. Das bedeutet, dass die Neuregelungen in einer einfachen, verständlichen Sprache formuliert sind. Wo erforderlich, sind umfassende Erläuterungen, Klarstellungen und Beispiele zu geben, wie die Regelungen im unternehmerischen Alltag umzusetzen sind. Zudem müssen weiterhin sowohl analoge als auch digitale Zugangswege bestehen.
  4. Leitplanken für die Dokumentationspflichten: In Fällen, in denen Dokumentationen gefordert werden, muss der Gesetzgeber einen klaren Rahmen (bis hin zu notwendigen Formularen) setzen, indem er die notwendigen Berichtspflichten und den jeweiligen Gültigkeitsbereich klar definiert (womit ist der Gesetzeszweck hinreichend erfüllt?) und für allgemeingültig erklärt. Somit wird klar festgelegt, welche Anforderungen die Verwaltung oder Dritte einfordern können.
  5. Alle Gesetzgebungsverfahren sollten auf ihre Wechselwirkungen und den Harmonisierungsbedarf hinsichtlich bestehenden Rechts über alle Ebenen der Gesetzgebung (EU, Bund, Länder) hinweg überprüft werden. Es sollte in Deutschland kein „Gold-Plating“ von EU-Rechtssetzung mehr geben.
Weiterführende Informationen: Themenseite „Bürokratieabbau”