Nr. 124609
Recht und Steuern

Geschäfte führen

Pflichten

Kaufleute haben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten.

Recht und Steuern

Dienstleister müssen ihren Kunden vor Erbringung einer Dienstleistung viel über sich mitteilen. Dies muss neben der Erwähnung im Internet-Impressum auch entweder auf Briefen, mündlich oder in Broschüren bekannt geben werden. Der Gesetzgeber hat vier Wege festgelegt, auf denen die Daten veröffentlicht werden können. Wir zeigen Ihnen alles, was sie zu dieser Pflicht wissen müssen.

Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht