Reform der Grundsteuer, das hessische Modell
Mit dem Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig. Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist einigten sich Bundestag und Bundesrat auf eine umfassende Reform der Grundsteuer, inklusive einer Öffnungsklausel für die Bundesländer. Erstmalig greift zum 1. Januar 2025 die Neuberechnung der Grundsteuer.
Neben weiteren Bundesländern machte Hessen von der Öffnungsklausel Gebrauch und brachte ein eigenes Flächen-Faktor-Verfahren auf den Weg.
Die hessische Steuerverwaltung informiert auf der Website www.grundsteuer.hessen.de ausführlich über die neue Grundsteuer und beantwortet zahlreiche Fragen zur Umsetzung.
Das hessische Modell (Grundsteuer B)
Mit der beschlossenen Länderöffnungsklausel erhielten die Bundesländer die Möglichkeit, ein eigenes Modell zur Grundsteuererhebung zu erlassen. Hessen nutzte diese Chance mit dem Flächen-Faktor-Verfahren, welches für die Grundsteuer B angewendet wird.
Bei dem Flächen-Faktor-Verfahren werden die Grundstücks- und Gebäudeflächen ermittelt. Ein zusätzlicher Faktor soll die Lagequalität des betreffenden Grundstücks in der Stadt oder Gemeinde abbilden. Zur Berechnung des Faktors wird der Bodenrichtwert der Zone, in der das betreffende Grundstück liegt, mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde verglichen. Die Landesregierung verspricht sich von diesem Zwischenschritt in der Berechnung eine höhere Besteuerung einer besseren Lage und im Gegenzug eine niedrigere Grundsteuer für eine schlechtere Lage. Damit soll berücksichtigt werden, dass die Nutzungsmöglichkeiten kommunaler Leistungen auch lageabhängig sind.
Unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C)
Analog zur Bundesregelung sieht das hessische Modell für Städte und Gemeinden die Möglichkeit vor, künftig für baureife, aber unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) einen höheren Hebesatz festlegen zu können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Zusätzlich besteht in Hessen die Option, den Hebesatz je nach der Dauer der Baureife eines Grundstücks abzustufen.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten lediglich erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Die vorliegenden Informationen können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.