Gesetzliche Auflagen

EU-Taxameter und Wegstreckenzähler: Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 13. Oktober eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember veröffentlicht.
25. Oktober 2023
Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sind gemäß des BMF-Schreibens umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung wird es jedoch nicht beanstandet, wenn die elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
Die Belegausgabepflicht bleibt hiervon unberührt.
Weiterführende Info: BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2023