Nr. 8415
Handwerkliche Tätigkeiten

Handwerksrecht

Vergabe öffentlicher Aufträge

Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, zuverlässige, gesetzestreue und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden (vgl. § 97 Abs. 4 GWB sowie entsprechende Regelungen in den Verdingungs-/Vertragsordnungen).

Gesetzliche Anmelde-, Anzeige- und Abgabepflichten

Regelmäßig wird in den Wirtschaftsteilen der Tagespresse die Schwarzarbeit thematisiert. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren immer wieder Regelungen geschaffen, um der Zunahme der Schwarzarbeit entgegen zu wirken.

Meisterpflicht

Durch die Gesetzesänderung der Handwerksordnung sind jetzt zwölf Berufe wieder meisterpflichtig. Diese können nicht mehr als zulassungsfreie Handwerke ohne meisterliche Qualifikation selbstständig ausgeübt werden. Möglicherweise ist auch Ihr Unternehmen betroffen. Gleich informieren!

Simone Zwick
Teamleiterin
Bereich: Organisationsentwicklung, Personal und Finanzen
Themen: Team Justiziariat / Sachverständigenwesen
Florian Herrschaft
Bereich: Organisationsentwicklung, Personal und Finanzen
Themen: Justiziariat, Handwerksrecht