Nr. 130228
Vergütung ohne Arbeit

Freistellung

Entgeltfortzahlung

Muss ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen ehrenamtlicher Tätigkeiten freistellen? Muss er ihm dabei auch noch sein Entgelt weiterzahlen und wenn ja, bekommt er es erstattet?

Freistellung und Vergütungspflicht
Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht