Aus- und Weiterbildung

Richtlinie zum Einsatz von KI bei Haus- und Projektarbeiten

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt immer mehr an Bedeutung, auch bei den IHK-Prüfungen. Die folgende Handreichung informiert über den möglichen Einsatz von KI im Rahmen von Haus- und Projektarbeiten. Diese gilt für Ausbildungs- und Weiterbildungsprüfungen.
Wenn Sie KI nutzen, müssen folgende Vorgaben zwingend beachtet werden:
  1. Eigene Leistung: KI darf maximal als Assistenzsystem oder Hilfstool dienen. Die eigene Leistung des Prüflings muss weiterhin klar erkennbar sein und darf nicht von der KI übernommen werden.
  2. Kennzeichnungspflicht: Alle Inhalte, die von KI erstellt wurden, müssen in der Dokumentation klar als solche gekennzeichnet werden.
    Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn die KI ausschließlich zur Rechtschreib- oder Grammatikprüfung eingesetzt wird und keine inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
  3. Quellenangabe: Inhalte, die nicht selbst erstellt wurden, müssen als Zitate gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Quellen müssen korrekt und vollständig angegeben werden. Beispiel: Die verwendete KI-Anwendung muss mit vollständigem Namen und URL als Quelle angegeben werden.
  4. Nachvollziehbarkeit: Die Eingaben (Prompts) und die Antworten der KI müssen vollständig in Form von Screenshots im Anhang der Dokumentation dokumentiert werden.
Wichtiger Hinweis: Das Weglassen von Quellenangaben oder die fehlende Kennzeichnung übernommener Inhalte kann dazu führen, dass die Projektdokumentation mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet wird.
Die ausführliche Handreichung und die Eigenständigkeitserklärung können Sie sich herunterladen: