Umsatzsteuer bei Drittlandsgeschäften
Steuerfreie Ausfuhr
Warenlieferungen, die ins Drittland befördert oder versendet werden, können als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei abgerechnet werden (vergleich Paragraf 4 Nr. 1, Paragraf 6 Umsatzsteuergesetz). Dieses Merkblatt liefert einen ersten Überblick über die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und die dazu gehörenden Nachweispflichten.
Besteuerung von Dienstleistungen an Unternehmenskunden im Drittland
Wie werden Dienstleistungen besteuert, die an Unternehmen im Drittland erbracht werden und welche Meldungen sind abzugeben?
Besteuerung von Dienstleistungen an Privatkunden im Drittland
Werden Dienstleistungen an Privatkunden im Drittlandgebiet erbracht, ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung aussieht. Neben Privatpersonen gelten die nachfoglend dargelegten Regeln zur Besteuerung auch für Unternehmer, die die Leistungen für private und nicht-unternehmerische Zwecke beziehen.
Softwarelieferungen ins Ausland
Wird Software ins Ausland verkauft, müssen neben Vorschriften aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht auch Besonderheiten bei der Besteuerung und die Meldepflichten beachtet werden.