Steuern

Umsatzsteuer bei Drittlandsgeschäften

Warenverkehr ins Drittland

Warenlieferungen, die ins Drittland befördert oder versendet werden, können als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei abgerechnet werden (vergleich Paragraf 4 Nr. 1, Paragraf 6 Umsatzsteuergesetz). Dieses Merkblatt liefert einen ersten Überblick über die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und die dazu gehörenden Nachweispflichten.

B2B Dienstleistungen

Wie werden Dienstleistungen besteuert, die an Unternehmen im Drittland erbracht werden und welche Meldungen sind abzugeben?

B2C Dienstleistungen

Werden Dienstleistungen an Privatkunden im Drittlandgebiet erbracht, ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung aussieht. Neben Privatpersonen gelten die nachfoglend dargelegten Regeln zur Besteuerung auch für Unternehmer, die die Leistungen für private und nicht-unternehmerische Zwecke beziehen.

International

Wird Software ins Ausland verkauft, müssen neben Vorschriften aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht auch Besonderheiten bei der Besteuerung und die Meldepflichten beachtet werden.