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  4. Umsatzsteuer bei Drittlandsgeschäften
Nr. 22719
Steuern

Umsatzsteuer bei Drittlandsgeschäften

Warenverkehr ins Drittland
Steuerfreie Ausfuhr

Warenlieferungen, die ins Drittland befördert oder versendet werden, können als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei abgerechnet werden (vergleich Paragraf 4 Nr. 1, Paragraf 6 Umsatzsteuergesetz). Dieses Merkblatt liefert einen ersten Überblick über die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und die dazu gehörenden Nachweispflichten.

B2B Dienstleistungen
Besteuerung von Dienstleistungen an Unternehmenskunden im Drittland

Wie werden Dienstleistungen besteuert, die an Unternehmen im Drittland erbracht werden und welche Meldungen sind abzugeben?

B2C Dienstleistungen
Besteuerung von Dienstleistungen an Privatkunden im Drittland

Werden Dienstleistungen an Privatkunden im Drittlandgebiet erbracht, ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung aussieht. Neben Privatpersonen gelten die nachfoglend dargelegten Regeln zur Besteuerung auch für Unternehmer, die die Leistungen für private und nicht-unternehmerische Zwecke beziehen.

International
Softwarelieferungen ins Ausland

Wird Software ins Ausland verkauft, müssen neben Vorschriften aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht auch Besonderheiten bei der Besteuerung und die Meldepflichten beachtet werden.

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Axel Scheer
Axel Scheer
Teamleiter
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Team International
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Jovana Stojkoski
Jovana Stojkoski
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Enterprise Europe Network, Export, Import
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Achtung Baustelle: Wegen des Neubaus der Rheinstraßenbrücke müssen Sie eine längere Anfahrtszeit einkalkulieren. Aktuelle Infos finden Sie auf der Webseite der Stadt Darmstadt.
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