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Außenhandel
Umsatzsteuer im Außenwirtschaftsverkehr
Umsatzsteuer bei Drittlandsgeschäften
Nr. 22719
Steuern
Umsatzsteuer bei Drittlandsgeschäften
Warenverkehr ins Drittland
Steuerfreie Ausfuhr
Warenlieferungen, die ins Drittland befördert oder versendet werden, können als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei abgerechnet werden (vergleich Paragraf 4 Nr. 1, Paragraf 6 Umsatzsteuergesetz). Dieses Merkblatt liefert einen ersten Überblick über die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und die dazu gehörenden Nachweispflichten.
Link: Steuerfreie Ausfuhr
B2B Dienstleistungen
Besteuerung von Dienstleistungen an Unternehmenskunden im Drittland
Wie werden Dienstleistungen besteuert, die an Unternehmen im Drittland erbracht werden und welche Meldungen sind abzugeben?
Link: Besteuerung von Dienstleistungen an Unternehmenskunden im Drittland
B2C Dienstleistungen
Besteuerung von Dienstleistungen an Privatkunden im Drittland
Werden Dienstleistungen an Privatkunden im Drittlandgebiet erbracht, ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung aussieht. Neben Privatpersonen gelten die nachfoglend dargelegten Regeln zur Besteuerung auch für Unternehmer, die die Leistungen für private und nicht-unternehmerische Zwecke beziehen.
Link: Besteuerung von Dienstleistungen an Privatkunden im Drittland
International
Softwarelieferungen ins Ausland
Wird Software ins Ausland verkauft, müssen neben Vorschriften aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht auch Besonderheiten bei der Besteuerung und die Meldepflichten beachtet werden.
Link: Softwarelieferungen ins Ausland
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