Was ist zu tun?

Brexit: Informationen für Unternehmen

Das Vereinigte Königreich wird wie ein Drittland behandelt. Das bedeutet, dass Unternehmen, die in das Vereinigte Königreich liefern Zollanmeldungen und andere Formalitäten zu erledigen haben.

Aktuelle wichtige Informationen

  • Vollständige Zollerklärungen und -kontrollen werden seit dem 1. Januar 2022 durchgeführt
  • Die geltenden Anforderungen an Lebensmitteleinfuhren nach Großbritannien werden im Detail auf den Seiten der Germany Trade und Invest erläutert.
  • UKCA-Kennzeichnung: Die offizielle Informationen der britischen Regierung sowie die Liste der betroffenen Waren finden Sie hier.
  • Brexit/TCA EU-UK (Trade Cooperation Agreement European Union/United Kingdom): Vorsicht bei der Verwendung der „Gewissheit des Einführers“ als Präferenznachweis bei Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich. Der Zoll weist erneut auf die richtige Verwendung von Präferenznachweisen im Rahmen des EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommens (Trade and Cooperation Agreement = TCA) sowie die diesbezüglichen Codierungen in Zollanmeldungen hin. Bei Falschcodierungen drohen erhebliche Nacherhebungen von Zöllen.
  • Der Zoll erinnert an die Erfordernis der  EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) bei Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich.
  • Die britische Regierung hat einen Leitfaden für Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer veröffentlicht, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union befördern.

Großbritannien veröffentlicht Zolltarif

Die britische Regierung hat ihre Zolltarife veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2021 für alle Staaten gelten, die keine Freihandelsabkommen mit dem UK haben. In den meisten Bereichen orientiert sich das UK dabei an den EU-Zöllen. Hier finden Sie The UK Global Tariff" der britischen Regierung.

Exportkontrolle

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich auch in exportkontrollrechtlicher Hinsicht als Drittland. Aus exportkontrollrechtlicher Sicht hat dies zur Folge, dass Lieferungen in das Vereinigte Königreich inklusive Nordirland als Ausfuhren, und nicht mehr als Verbringungen, anzusehen wären. Entsprechend entstehen neue Genehmigungsplichten.

Kompetenzzentrum Großbritannien

Das Kompetenzzentrum Großbritannien der IHK Pfalz wird von Herrn Frank Panizza betreut.
 Stand: Februar2024