Europäische Union
Sanktionen gegen Belarus
Die Europäische Union verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet und sanktioniert dieses mit diversen Maßnahmen.
EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
Das 20. Maßnahmenpaket vom 23. April 2026 richtet sich auch gegen Belarus wegen seiner Unterstützung des russischen Angriffskriegs. Es umfasst neue Sanktionen gegen Akteure des militärisch-industriellen Komplexes und erstmals auch gegen eine staatliche chinesische Einrichtung, die an der Produktion belarussischer Militärgüter beteiligt ist.
Zudem werden die Maßnahmen weitgehend an die Russland-Sanktionen angeglichen, etwa bei Handel, Kryptowährungen und Dienstleistungen. Das Sanktionsregime gegen Belarus wurde bis zum 28. Februar 2027 verlängert.
Die entsprechende Verordnung (EU) 2026/513 finden Sie hier, die Durchführungsverordnung (EU) 2026/505 hier.
Übersicht
Bereits seit Mai 2006 besteht mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ein Länderembargo gegen Belarus, welches in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst wurde. Darüber hinaus besteht gemäß Paragraf 74 Abs. 1 Nr. 1 AWV ein Waffenembargo.
Die oben genannten Anhänge findet man in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Stand 27. März 2025).
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Keine Carnets für Russland, Belarus und die Ukraine
Wegen den von der Europäischen Union verhängten Sanktionen können bis auf Widerruf keine Carnets mehr für die vorübergehende Verwendung von Waren in Russland, Belarus oder der Ukraine ausgestellt werden.
Stand: Juli 2025