Sanktionen gegen Belarus
Die Europäische Union verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet und sanktioniert dieses mit diversen Maßnahmen.
EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
Die Europäische Union hat nach der Verabschiedung des 16. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren.
Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen an die Russland-Verordnungen, sowie Beschränkungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Bankeinlagen und Krypo-Anlagen sowie Transportdienstleistungen.
Die Verordnung (EU) 2025/392 finden Sie hier.
Übersicht
Bereits seit Mai 2006 besteht mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ein Länderembargo gegen Belarus, welches in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst wurde. Darüber hinaus besteht gemäß Paragraf 74 Abs. 1 Nr. 1 AWV ein Waffenembargo.
Die oben genannten Anhänge findet man in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Stand 16. Dezember 2024).
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Keine Carnets für Russland, Belarus und die Ukraine
Wegen den von der Europäischen Union verhängten Sanktionen können bis auf Widerruf keine Carnets mehr für die vorübergehende Verwendung von Waren in Russland, Belarus oder der Ukraine ausgestellt werden.
Stand: März 2025