Europäische Union

Sanktionen gegen Belarus

Die Europäische Union verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet und sanktioniert dieses mit diversen Maßnahmen.

Übersicht

Bereits seit Mai 2006 besteht mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ein Länderembargo gegen Belarus, welches in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst wurde. Es umfasst unter anderem
  • Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen für in Anhang I gelistete Personen
  • Exportverbote für in Anhang III gelistete Güter zur internen Repression
  • Genehmigungspflichten für in Anhang IV gelisteter Ausrüstung zur Kommunikationsüberwachung (Abhören von Internet und Telefonverkehr)
  • Exportverbote für Dual-Use-Güter (gelistet in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821)
  • Exportverbote für in Anhang Va gelistete Waren (aus den Bereichen Elektronik, Computer, Telekommunikation, Informationssicherheit, Sensoren und Laser, Navigation und Luftfahrtelektronik, Marine, Luft- und Raumfahrt)
  • Exportverbote für die in Anhang VI gelisteten Güter für die Tabakindustrie
  • Exportverbote für in Anhang XIV gelistete Maschinen, Apparate und Geräte
  • Import- und Beförderungsverbote für die in Anhang VII gelisteten Erdölerzeugnisse
  • Importverbote für die in Anhang VIII gelisten Kaliumchloridprodukte
  • Importverbote für die in Anhang X gelisteten Holzerzeugnisse
  • Importverbote für die in Anhang XI gelisteten Zementerzeugnisse
  • Importverbote für die in Anhang XII gelisteten Eisen- und Stahlerzeugnisse
  • Importverbote für die in Anhang XIII gelisteten Kautschukerzeugnisse
  • Exportverbote für in Anhang XIV gelistete Maschinen und Geräte
Darüber hinaus besteht gemäß §74 Abs. 1 Nr. 1 AWV ein Waffenembargo.
Die oben genannten Anhänge findet man in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Stand 5. August 2023). Bitte beachten Sie, dass die Anhänge jederzeit mit der Veröffentlichung neuer Verordnungen geändert oder neu eingefügt werden können. 

Keine Carnets für Russland, Belarus und die Ukraine

Wegen den von der Europäischen Union verhängten Sanktionen können bis auf Widerruf keine Carnets mehr für die vorübergehende Verwendung von Waren in Russland, Belarus oder der Ukraine ausgestellt werden.
Stand: Oktober 2023