Der Reisepass für Ihre Waren in die Türkei

Carnet A.T.A. Sonderregelungen für die Türkei

Ausfüllhinweise

Feld B (grünes Deckblatt, gelbe Ausfuhr-, Wiedereinfuhrblätter, weiße Einfuhr-, Wiederausfuhrblätter)
  • Hier ist der Vertreter namentlich einzutragen, also derjenige, der mit dem Carnet reist bzw. die Zollabfertigung beim türkischen Zoll vornimmt. Der Vertreter benötigt eine Vollmacht, die vom türkischen Konsulat überbeglaubigt sein muss.
  • Zur Vorlage beim türkischen Konsulat muss die Vollmacht zuvor durch die ausstellende IHK bescheinigt werden. Bitte reichen Sie zusammen mit dem Carnetantrag und dem Carnet auch eine vollständig ausgefüllte Vollmacht bei Ihrer IHK ein. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck unter weitere Informationen. Die IHK ergänzt die Nummer und bescheingt die Vollmacht. Sie erhalten sie zusammen mit dem ausgestellten Carnet zurück und können sie dann dem Konsulat vorlegen.
  • Der türkische Zoll schreibt vor, dass zusätzlich der Empfänger in der Türkei in Feld B des Carnets eingetragen wird. Wir empfehlen dort den Empfänger mit Anschrift in der Türkei einzutragen.
Feld J (grünes Deckblatt), Feld F (weiße Einfuhr-/Wiederausfuhrblätter)
  • Der türkische Zoll verlangt, dass der Carnetinhaber oder sein Vertreter, der in Feld J (grünes Deckblatt) unterschreibt, auch in Feld F der weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblätter unterschreibt.

Warenliste

Zu der Allgemeinen Liste fordert der türkische Zoll eine Auflistung der Waren in einer Excel-Liste (siehe weitere Informationen), die dem türkischen Zoll in elektronischer Form zu übergeben ist (zum Beispiel auf flash disk oder USB Stick). Die Angaben auf dieser Excel-Liste werden bei der Einfuhrabwicklung, sowie bei der Ausfuhr, in das Zollsystem eingepflegt, die Mengen werden entsprechend automatisch verrechnet. Bitte beachten Sie:
  • ohne Ausnahmen müssen alle Positionen aufgeführt sein,
  • alle Teile müssen in zählbaren Mengen aufgeführt werden,
  • keine Abweichungen möglich! Carnet A.T.A-Mengen = Ladung auf dem LKW,
  • alle Wertangaben (Euro) müssen richtig angegeben werden,
  • auf jeder Packliste je Carnet A.T.A. müssen exakte Gewichtsangaben (Kilogramm) gemacht werden.
Zudem hat der türkische Zoll für die Eingabe der Informationen eine neue Website für ausländische und türkische Carnets eröffnet: https://uygulama.gtb.gov.tr/eATA/#/login. Derzeit ist die Website in türkischer Sprache. Eine englische Version ist in Vorbereitung.
Carnets, die nicht den oben genannten Vorgaben entsprechen, werden vom türkischen Zoll nicht mehr akzeptiert. Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen oder bei Reisen in mehrere Länder Kontakt mit uns auf, bevor Sie das Carnet beantragen.
Stand: März 2023