Der Reisepass für Ihre Waren

Carnet A.T.A.

Das Carnet A.T.A.-Verfahren hilft bei der vorübergehenden Ausfuhr von Berufsausrüstung, Ausstellungsstücken, Warenmustern oder Messeequipment aus der EU in ein anderes Land und bei der Wiedereinfuhr in die EU. Wozu man das Carnet braucht und wie man es bekommt, erfahren Sie hier.

Neu: Das eCarnet

Neben dem manuellen Antragsverfahren bietet die IHK Darmstadt die Antragsstellung von Carnets nun auch in elektronischer Form an. Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beantragung ausschließlich elektronisch.
Ihre Vorteile:
  • Sie können über die Online-Anwendung Ihre Anträge stellen und mit uns kommunizieren.
  • Wir drucken das bescheinigte Carnet dann für Sie aus und hinterlegen es Ihnen zur Abholung. Sie sparen sich also nicht nur Wege- und Wartezeiten, sondern auch Arbeit sowie die Anschaffung der Formulare.
Interessiert? So funktioniert´s:
  • Die Anwendung ist eine Webanwendung und setzt eine aktive Internetverbindung voraus. Für den Zugang zum System ist keine Software erforderlich. Sie als Unternehmen beantragen einmalig ein Nutzerkonto unter diesem Link: https://www.e-ata.de/Default.aspx?chamber=darmstadt. Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung die Angabe einer Kontoverbindung erforderlich ist.
  • Klicken Sie dort auf den Reiter „Antrag für Benutzerkonto“ und geben Sie Ihre Firmendaten sowie die „Verantwortliche Person“ ein. Bitte laden Sie außerdem eine Kopie von Ihrem Ausweis hoch. Diese dient zur Identifizierung und wird sofort nach der Registrierung durch uns gelöscht. Sie als “Administrator” haben dann auch die Möglichkeit noch weitere Benutzer im Unternehmen freizuschalten.
  • Nach Freigabe durch uns, ist Ihr Konto dann aktiv und Sie können sofort Carnets elektronisch beantragen.
  • Für die Beantragung geben Sie die notwendigen Angaben zu Verwendungszweck, Zielland, Warenaufstellung et cetera im Portal e-ATA ein und übermitteln diese an die IHK. Ihre Firmendaten sind durch die erstmalige Registrierung automatisch hinterlegt.
  • Die IHK prüft das Carnet inhaltlich und druckt den vollständigen Satz der Dokumente aus. Sie holen das Carnet bei der IHK ab. Die Zahlung kann per Rechnung oder vor Ort in bar oder per EC-Karte erfolgen.
  • Danach muss das Carnet vor der ersten Reise mit der Ware dem zuständigen Binnezollamt vorgelegt werden (Bestätigung der Nämlichkeit). Dort wir die Übereinstimmung von Ware und Dokumenten geprüft und auf dem Carnet bestätigt.
Unsere Servicezeiten für die digitale Abwicklung und Anfragen per Mail oder telefonisch sind:
  • Montag bis Donnerstag von 8 bis 16:30 Uhr
  • Freitag von 8 bis 15 Uhr
Die Abholung des Carnets am Schalter ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr möglich. Bitte planen Sie entsprechende Vorlaufzeiten ein.
Manuelle Dokumente können Sie im Zeitraum von 8 bis 12 Uhr einreichen. Bitte vereinbaren Sie zur Abfertigung eines Carnets einen Termin mit uns.

Weitere Hinweise

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie, dass wir derzeit keine Carnets nach Belarus, Ukraine und Russland ausstellen dürfen.
Werden Berufsausrüstung, Warenmuster oder Exponate vorübergehend ins Drittland verschickt, besteht die Möglichkeit, diese Lieferungen mit dem Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. auszuführen. Hierbei entfallen die Zoll- und Einfuhrabgaben an den Zollgrenzen.
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Allgemeines zum Carnet A.T.A.

Das Zollpassierscheinheft  Carnet A.T.A. erleichtert die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Waren. Die Rechtsgrundlage bildet das internationale "Zollübereinkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren" vom 6. Dezember 1961. Derzeit nehmen über 74  Länder am Carnet-A.T.A.-Verfahren teil.
Damit Sie mit dem Carnet A.T.A. reisen können, ohne Zoll- und Einfuhrabgaben im Ausland leisten zu müssen, verbürgt sich die ausgebende Institution gegenüber der ausländischen Zollverwaltung in Höhe der Einfuhrabgaben, die für die Waren anfallen würden. In Deutschland hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Funktion des Zollbürgen übernommen und die 80 Industrie- und Handelskammern zur Ausstellung der Carnets A.T.A. ermächtigt. Das Abgabenrisiko, das dabei entsteht wird wiederum über die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgedeckt.

Selbstcheck

Prüfen Sie hier, ob Ihre Reise mit einem Carnet A.T.A. möglich ist:

Häufige Fragen und ihre Antworten

Schritte zum Carnet A.T.A.

Zur Beantragung des Carnets A.T.A. ist die Verwendung besonderer Vordrucke zwingend vorgeschrieben.
Eine Ausfüllhilfe für den Antrag sowie für das Carnet-Formular finden Sie in den Downloads. Das Carnet A.T.A. darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Carnets sind in der jeweiligen Sprache des Bestimmungslandes und zusätzlich in deutscher Sprache auszufüllen. Wird das Carnet nicht in Landessprache ausgestellt, kann der ausländische Zoll eine Übersetzung verlangen.

So gehen Sie vor:

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Carnet A.T.A. und auf Abschluss einer Kautionsversicherung, der dem Formularsatz beiliegt, muss durch die am PC-beschreibbare Ausfüllhilfe ersetzt werden. Der Antrag ist zweifach auszustellen. Ein Exemplar erhalten Sie nach Eröffnung des Carnets mit Carnet-Nummer und Gültigkeit für Ihre Unterlagen zurück. Das andere Exemplar verbleibt bei Ihrer IHK.
  • Neben Angaben wie dem Bestimmungszweck und dem Bestimmungsland muss auch die Bankverbindung des Antragstellers angegeben werden.
  • Auf die Rückseite des Antrags ist die Warenliste aufzudrucken. Sie können hierfür die Ausfüllhilfe „Warenliste“ verwenden.
  • Bitte drucken Sie den Antrag auf normales weißes Papier, da sonst Texte und Linien doppelt aufgedruckt würden.
  • Hinweis für Mac-Benutzer: Um die Ausfüllhilfen zum Carnet A.T.A. als MAC-Nutzer korrekt auszudrucken, empfehlen wir (unverbindlich) folgende Vorgehensweise: 
    1. Das gewünschte Dokument herunterladen. Dazu das Dokument mit einem Rechtsklick auswählen und “verknüpfte Datei laden unter...” auswählen. Anschließend den gewünschten Pfad auswählen.
    2. PDF-Datei mit Adobe Reader DC öffnen. Dazu das Dokument mit einem Rechtsklick auswählen und “Öffnen mit ...” auswählen.
    3. Die Formularfelder entsprechend ausfüllen.
    4. Das ausgefüllte PDF ausdrucken.



Das Carnet-Formular darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Wir empfehlen folgende Angaben auf der Vorderseite:
Feld A – „Inhaber und Anschrift“
Angabe der vollständigen Anschrift des Unternehmens oder der Privatperson, für die das Carnet beantragt wird. Unternehmensbezeichnungen sind so einzutragen, wie im Handelsregister bzw. in der Gewerbeanmeldung genannt.
Feld  B – „Vertreten durch“
Hier sollte der Name der Person oder des Dienstleisters (Spedition) angegeben werden, die mit dem Carnet ins Ausland reist. Wir empfehlen die Angabe „gemäß Vollmacht / according to authority“. Eine entsprechende Vollmacht erhalten Sie von uns oder kann unter Downloads herunter geladen werden.
Feld C – „Beabsichtigte Verwendung der Waren“
Hier ist der Verwendungszweck der Waren einzutragen:
  • Berufsausrüstung | professional equipment,
  • Messe- und Ausstellungsgut | international -fair / exhibition,
  • Warenmuster | Commercial Samples.
Das grüne Deckblatt muss in der Zeile „Unterschrift des Inhabers“ rechtsverbindlich unterschrieben und, soweit vorhanden, mit Fimenstempel versehen werden. Diese Unterschrift muss bei der IHK hinterlegt sein.
Wir empfehlen, die Blöcke D, E und F auf den gelben und weißen Einlegeblättern erst unmittelbar vor Grenzübertritt auszufüllen. Hier unterschreibt der Reisende mit Angabe des Grenzortes und des Grenzübergangsdatums.
Die Warenliste muss auf allen Rückseiten der Einlegeblätter und der Antragsrückseite identisch sein, klar leserlich und folgende Angaben enthalten:
Spalte 1 – Laufende Nummer
Jede Ware ist mit einer laufenden Nummer zu versehen. Für Waren, die aus mehreren Einzelteilen bestehen, die nicht einzeln einsatzfähig sind, genügt eine laufende Nummer.
Spalte 2 - Warenbeschreibung
Die Waren müssen so bezeichnet werden, dass sie identifiziert werden können. Prüf-, Fabrikations-, Serien- oder Maschinennummern, Typenschilder und eindeutige Erkennungsmerkmale sind, falls vorhanden, anzugeben.
Spalte 3 - Anzahl
Hier ist die Stückzahl je Position und Sammelposition aufzuführen.
Spalte 4 – Gewichtsangabe
Hier werden Gewicht oder Menge, in der Regel in Kilogramm-Angabe eingetragen.
Spalte 5 – Warenwert
Hier ist der genaue Warenwert jeder laufenden Nummer in Euro anzugeben. Bitte beachten Sie: ist der Warenwert zu niedrig angesetzt, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen und die Ware unter Umständen konfiszieren! Als Warenwert ist der Zeitwert der Ware zu verstehen.
Spalte 6 – Ursprungsland
Hier ist das Länderkürzel des Ursprungslandes nach der ISO-Norm zu nennen.
Sollte die Rückseite nicht ausreichend Platz für Ihre Warenliste bieten, können Zusatzblätter verwendet werden. Diese erhalten Sie ebenfalls im Formularverkauf.
Die letzten beiden Schritte, bevor Ihr Carnet reisefertig ist:
1. Eröffnung des Carnets bei der IHK
Zunächst muss das Carnet durch die Mitarbeiter der IHK eröffnet werden. Das Carnet erhält dabei eine Identifikationsnummer und wird mit dem Gültigkeitsdatum versehen.
2. Nämlichkeitssicherung beim Zoll
Im Anschluss muss das ausgefertigte Carnet A.T.A. mit den dort aufgeführten Waren beim zuständigen Zoll vorgeführt werden, der die Identität der Waren mit der Carnetliste abgleicht und die Besichtigung im Carnetheft vermerkt.
Hier finden Sie die beiden Zollämter im Kammerbezirk der IHK Darmstadt:
  • Hauptzollamt Darmstadt, Hilpertstr. 20 A, 64295 Darmstadt,
    Tel: 06151 9180-0, Fax 06151 91890 2902
  • Zollamt Bensheim, Berliner Ring 31, 64625 Bensheim,
    Tel: 06251 939950, Fax 06251 9529
Nach diesen letzten beiden Schritten ist ihr Carnet reisefertig.
Hinweis: Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Nämlichkeitssicherung ein. An stark frequentierten Tagen kann es vorkommen, dass die Prozedur beim Zoll für Ihr Carnet auf den nächsten Tag verschoben werden muss.

Wichtiges zum Schluss

  • Carnets sind sorgfältig und vollständig auszufüllen. Handgeschriebene Carnets werden nicht akzeptiert.
  • Lassen Sie bei jeder Ein- und Ausfuhr das Carnet abfertigen und überprüfen Sie die Abfertigung sofort.
  • Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf der Reise (auch auf Flughäfen) einplanen.
  • Auf die Einhaltung der Fristen achten.
  • Carnets spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. wenn es nicht mehr benötigt wird, an die IHK zurückgeben. 
  • Nicht ordnungsgemäß abgefertigte Carnets sofort an die IHK zurückgeben. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.
  • Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK:
    • keine Änderung oder Ergänzungen vornehmen,
    • keine zusätzlichen Einlageblätter hinzufügen.
  • Bei Verkauf oder Verzollung von Carnetware im Ausland das Carnet vorlegen und die Verzollung darin eintragen lassen. Verzollungen bitte rechtzeitig, möglichst einige Wochen vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist, auf den Namen des ausländischen Kunden einleiten. Hierbei auch beachten, dass Abgaben eventuell durch spezielle Zolldokumente oder eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ermäßigt werden können. Es ist auch daran zu denken, dass im Fall des Verbleibs von Carnetware im Ausland die deutsche Zollverwaltung noch nachträglich eine Ausfuhranmeldung benötigt.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatzcarnet bei der IHK zu beantragen, welches dann von der ausländischen Zollverwaltung anerkannt wird. Die Anerkennung erfolgt auf der Innenseite des Carnetdeckblattes.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der Europäischen Union befinden, müssen diese Waren bei einem beliebigen deutschen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf der Bereinigungsbescheinigung (siehe Downloads), dass die Waren wieder hier angekommen sind. Diese Bescheinigung wird benötigt, um im Reklamtationsfall der ausländischen Zollverwaltung zu belegen, dass die Waren fristgerecht wieder ausgeführt wurden und deshalb kein Anspruch auf die Einfuhrabgaben besteht. 
  • Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.

Downloads zum Carnet A.T.A.