Förderprogramme

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Kredite für Gründer

Sie wollen ein Unternehmen gründen, erweitern oder übernehmen? Die KfW steht Ihnen von Anfang an zur Seite – mit wichtigen Tipps und Informationen und der passenden Förderung.
Grundsätzlich gilt in der personenbezogenen Förderung in den Gründungsprogrammen der KfW Mittelstandsbank, dass das Finanzierungsvorhaben bei einer Geschäftsbank vorgestellt und mögliche Förderkredite über diese Geschäftsbank beantragt werden. Diese Vorgehensweise bezeichnet man auch als sogenanntes "Hausbankprinzip".
Die gängigsten Förderprogramme aus dem European Recovery Programme (ERP) der KfW sind aktuell:

ERP-Kapital für Gründung

Das Kapital für Gründung fördert gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre. Außerdem kann der Kauf eines Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (mit Geschäftsführungsbefugnis) in Form von Asset-Deals gefördert werden. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen mit langer Laufzeit (15 Jahre) und langem tilgungsfreien Zeitraum (sieben Jahre).
Es sind für das Nachrangdarlehen keine Sicherheiten erforderlich. Eine Investition lässt sich mit dem ERP-Kapital für Gründung wie folgt finanzieren:
  • 30 Prozent ERP-Kapital für Gründung
  • 15 Prozent Eigenkapital
  • 55 Prozent Bankkredit

ERP-Gründerkredit - Startgeld

Der Finanzierungshöchstbetrag von 125.000 Euro - davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel - wird den Bedarf der meisten Existenzgründer decken können. Das Startgeld wird mit Laufzeiten von fünf oder zehn Jahren vereinbart.
Die KfW übernimmt im Verhältnis zu den Hausbanken 80 Prozent des Risikos. Diese Risikoübernahme erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit in einem für Banken risikoreichen Geschäftsfeld. Die KfW macht keine Vorgaben zur Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten vereinbart werden, ist ausschließlich zwischen Bank und Antragsteller zu verhandeln.

ERP-Gründerkredit - Universell

Für größere Gründungsvorhaben kann der "ERP-Gründerkredit - Universell" genutzt werden. Mit ihm können Investitionen und Betriebsmittel einschließlich Übernahmen von Unternehmen und Unternehmensteilen in den ersten fünf Jahren nach Gründung finanziert werden. Investitionsfinanzierungen können mit einer 50 prozentigen Haftungsfreistellung vereinbart werden, sofern das antragstellende Unternehmen seit drei Jahren besteht.
Der Höchstbetrag der Finanzierung liegt bei 25 Millionen Euro, der Anteil der Betriebsmittelfinanzierung am Gesamtvorhaben ist nicht begrenzt.
Laufzeiten:
  • Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen fünf oder zehn Jahre
  • Investitionsfinanzierungen fünf, zehn oder 20 Jahre
Der Kredit ist banküblich zu besichern.
Details zu den Programmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern. Dort finden Sie auch den Konditionenanzeiger.

Merkblätter - Konditionenanzeiger - Beraterbörse